Digitalisierung
„Industriebashing“: Digitalverband weist bpa-Kritik zurück
Der Digitalverband VdSP hat mit „Verwunderung“ auf die jüngsten Aussagen von bpa-Geschäftsführer Sven Wolfgram reagiert. Dieser hatte im Gespräch mit „Häusliche Pflege“ gesagt, die vollelektronische Abrechnung in der ambulanten Pflege scheitere derzeit vor allem an einzelnen Abrechnungsdienstleistern.
Nach Wolfgrams Angaben sind die technischen und organisatorischen Voraussetzungen auf Seiten der Pflegedienste und der Kassen weitgehend geschaffen. Fast alle Dienste hätten ihre Sicherheitsmodule beantragt und sich auf den Weg in die Telematikinfrastruktur gemacht. Die Krankenkassen seien seit Sommer 2025 vollständig angebunden. Im Bereich des SGB XI sei die vollelektronische Abrechnung grundsätzlich möglich. Dennoch könnten viele ambulante Dienste ihre Leistungen weiterhin nicht vollständig digital abrechnen. Der Hauptgrund liege bei Teilen der Abrechnungsdienstleister, deren Systeme noch nicht ausreichend angepasst seien. Trotz bestehender Anbindung müssten Pflegedienste deshalb weiterhin auf papierbasierte oder hybride Verfahren zurückgreifen, so der Geschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste, im Interview.
Der Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) befürwortet in seiner Stellungnahme die vollelektronische Abrechnung in der ambulanten Pflege grundsätzlich, kritisiert jedoch, dass ihr Nutzen durch unzureichende gesetzliche Rahmenbedingungen eingeschränkt wird. Sie weist Vorwürfe gegen Abrechnungsdienstleister als unbegründetes Industriebashing zurück und betont, dass die technischen Voraussetzungen vielfach bereits vorhanden sind. Das eigentliche Problem liege in der fehlenden Harmonisierung zwischen SGB XI und SGB V, da eine einseitige Digitalisierung zu parallelen Systemen, doppelten Prozessen und zusätzlicher Belastung für die Pflegedienste führe. Besonders kleinere und mittlere Einrichtungen würden dadurch organisatorisch und personell überfordert, während eine echte Entlastung ausbleibe. Der Verband fordert daher eine geschlossene Interessenvertretung, eine ganzheitliche Regulierung beider Sozialgesetzbücher und bietet konkrete Unterstützung an, um Digitalisierung praxisnah und wirksam umzusetzen.
Wir dokumentieren die Replik des Verbandes hier im Wortlaut:
„Die Einführung der vollelektronischen Abrechnung in der ambulanten Pflege ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Digitale Prozesse über die Telematikinfrastruktur und KIM können Verwaltungsaufwand reduzieren, Verfahren beschleunigen und die Kommunikation mit Kostenträgern vereinfachen. Voraussetzung dafür ist jedoch eine sachliche Debatte über die tatsächlichen Rahmenbedingungen.
Mit Verwunderung nehmen wir zur Kenntnis, dass in der aktuellen Diskussion Abrechnungsdienstleister als Bremsklotz der Digitalisierung dargestellt werden. Diese Form des Industriebashings ist zwar altbekannt und zu einem beliebten Sport geworden, aber weder substantiiert noch durch die Versorgungspraxis gedeckt.
Fakt ist: Die technische Möglichkeit zur digitalen Integration besteht. Eine Reihe von Softwarelösungen und organisatorischen Strukturen ist bereits heute in der Lage, digitale Abrechnungsprozesse umzusetzen. Von einer generellen Verweigerung oder strukturellen Blockade kann daher keine Rede sein. Pauschale Vorwürfe ersetzen keine Analyse.
Der eigentliche Kern der Problematik liegt nicht in fehlender technischer Umsetzung, sondern in der gesetzlichen Ausgestaltung. Während für Leistungen nach dem SGB XI eine digitale Abrechnung vorgesehen ist, fehlt bislang eine vergleichbare, durchgängige Regelung für Leistungen nach dem SGB V.
In der Praxis rechnen ambulante Pflegedienste regelmäßig Leistungen aus beiden Rechtskreisen ab. Eine isolierte Verpflichtung zur vollelektronischen Abrechnung ausschließlich im SGB XI würde deshalb zwangsläufig zwei parallele Systeme erzeugen:
- digitale Abrechnung für SGB XI,
- abweichende Verfahren für SGB V,
- doppelte Prozess- und Organisationsstrukturen in den Einrichtungen.
Das bedeutet nicht Entlastung, sondern zusätzliche Komplexität. Mitarbeitende müssten unterschiedliche Verfahren beherrschen, interne Abläufe würden verkompliziert, technische und organisatorische Doppelstrukturen müssten dauerhaft gepflegt werden. Gerade kleinere und mittlere Pflegedienste wären hiervon besonders betroffen.
Vor diesem Hintergrund ist es problematisch, wenn der Eindruck erweckt wird, die Digitalisierung scheitere am Verhalten einzelner Marktakteure. Eine solche Verkürzung lenkt vom eigentlichen Handlungsbedarf ab – nämlich von der Notwendigkeit einer harmonisierten gesetzlichen Grundlage für beide Leistungsbereiche.
Die Forderung, ausschließlich im SGB XI konsequent auf eine vollelektronische Abrechnung zu drängen, ohne gleichzeitig das SGB V entsprechend anzupassen, geht faktisch zu Lasten der Pflegedienste. Sie führt nicht zu Bürokratieabbau, sondern zu einer strukturellen Doppelbelastung und kann daher nicht im Interesse der kleinen und mittelgroßen Pflegedienste sein. Diese Idee ist das dysfunktionale Ergebnis von theoretischen Beratungen, welche die organisatorische und technische Realität der Betriebe nicht berücksichtigt hat und muss korrigiert werden.
Geschlossen auftreten – gemeinsam gestalten
Gerade jetzt ist es für die Pflege entscheidend, die Reihen zu schließen. In der Vergangenheit haben isolierte Vorstöße einzelner berufspolitischer Akteure ohne technische Expertise häufig dazu geführt, dass die Branche in regulatorischen Prozessen ins Hintertreffen geraten ist. Wenn die Pflege ihre Interessen wirkungsvoll vertreten will, braucht sie eine konsolidierte, abgestimmte Stimme im Dialog mit Gesetzgebern und Regulierungsbehörden.
Aus diesem Grund hat der Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP e.V.) allen Pflegeverbänden eine kostenlose Mitgliedschaft angeboten. Unser Ziel ist es, eine gemeinsame Position zur Ausgestaltung der digitalen Rahmenbedingungen zu entwickeln und geschlossen in die politischen Abstimmungsprozesse einzubringen. Nur so kann das Gewicht der Pflege angemessen zur Geltung kommen, indem auch technische Beratungen auf Augenhöhe erfolgen können.
Digitalisierung darf nicht zum Gegenstand interner Auseinandersetzungen werden. Das Motto für die Pflege muss lauten: Alle zusammen – nicht gegeneinander.
Konkrete Unterstützung für die Praxis
Darüber hinaus wird der VdSP e.V. in Kürze eine bundesweite, kostenlose Hotline für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen einrichten. Über diese Hotline erhalten Einrichtungen Unterstützung bei allen Fragen zur Digitalisierung – insbesondere zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur.
Die Stärke des VdSP liegt darin, die geballte IT-Kompetenz der führenden Pflegeprimärsystemhersteller in Deutschland mit der praktischen Erfahrung der Pflegeeinrichtungen und -diensten zusammenzubringen. Dieses Know-how stellen wir der Branche aktiv zur Verfügung – lösungsorientiert, praxisnah und unabhängig. Und zwar um die Digitalisierung der Pflege maximal voranzutreiben und für echte Entlastung zu sorgen.
Digitalisierung entfaltet ihren Nutzen nur dann, wenn sie ganzheitlich geregelt wird. Die Pflege braucht konsistente Rahmenbedingungen, keine symbolischen Teillösungen und keine pauschalen Schuldzuweisungen. Wer ernsthaft Entlastung schaffen will, muss beide Sozialgesetzbücher gemeinsam in den Blick nehmen und medienbruchfreie Prozesse ermöglichen.
Die Pflege steht unter erheblichem Druck. In dieser Situation ist eine faktenbasierte Diskussion wichtiger denn je. Industriebashing hilft niemandem – am wenigsten den Einrichtungen, die tagtäglich Versorgung leisten.
Digitalisierung muss der Praxis dienen.
Und sie gelingt nur mit klarer Regulierung, fachlicher Expertise – und geschlossener Stimme.“
Verband für digitale Standards in der Pflege (VDSP) e.V.
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