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Demenz-Leitlinie empfiehlt erstmals Antikörpertherapien gegen Alzheimer

Die aktualisierte S3-Leitlinie Demenzen schlägt die Behandlung von Alzheimer-Frühstadien mit den Antikörpern Lecanemab und Donanemab vor. Gleichzeitig bleibt die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ungeklärt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte Mitte Februar 2026 keinen Zusatznutzen von Lecanemab festgestellt.

Foto: Adobe Stock/ Robert Kneschke

In Deutschland leben laut der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) mehr als 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung, jedes Jahr kommen rund 450.000 Neudiagnosen hinzu. Den größten Anteil macht die Alzheimer-Demenz aus – sie ist bislang nicht heilbar. Seit 2023 veröffentlichen DGN und die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) jährlich eine aktualisierte Living Guideline, die den Stand der Wissenschaft in Diagnostik und Therapie abbildet. Die nun erschienene zweite Aktualisierung enthält erstmals einen konkreten Vorschlag zum Einsatz der neu zugelassenen Anti-Beta-Amyloid-Antikörper.

Antikörper sollen Krankheitsverlauf um rund 30 Prozent verlangsamen

Expertinnen und Experten aus 37 Fachgesellschaften, Verbänden sowie Betroffenen- und Angehörigenorganisationen haben sich laut DGN mit großer Mehrheit darauf geeinigt, die Behandlung mit Lecanemab und Donanemab für Alzheimer-Frühstadien vorzuschlagen. Beide Wirkstoffe binden an Vorstufen von Beta-Amyloid-Aggregaten beziehungsweise an Amyloid-Plaques und sollen deren Abbau durch das Immunsystem fördern. Diese Amyloid-Ablagerungen im Gehirn gelten als mitursächlich für die Beeinträchtigungen durch die Alzheimer-Demenz.

Prof. Dr. Frank Jessen, Koordinator der Leitlinie für die DGPPN, wird in der Pressemitteilung wie folgt zitiert: „Wir haben erstmalig die Möglichkeit, die Alzheimer-Erkrankung kausal zu behandeln – also die Ursachen zu therapieren und nicht lediglich die Symptome. Studien zeigen, dass sich das Fortschreiten der Erkrankung durch die Antikörpertherapien um etwa 30 % verlangsamen lässt. Für Patientinnen und Patienten und ihre Angehörigen ist das ein Gewinn an Lebensqualität, ein klarer klinischer Nutzen.“

Strenge Voraussetzungen für die Therapie

Die Antikörperbehandlung kommt laut der Leitlinie allerdings nur für einen eingegrenzten Kreis von Betroffenen infrage. Voraussetzung ist, dass die Alzheimer-Diagnose durch den Nachweis von Beta-Amyloid gesichert wurde. Zudem müssen Patientinnen und Patienten vorab einen Gentest durchlaufen: Wer zwei Kopien des Alzheimer-Risikogens APOE-ε4 trägt, ist von der Behandlung ausgeschlossen. Die Therapie muss laut DGN und DGPPN in einen umfassenden medizinischen und psychosozialen Behandlungsplan eingebettet sein und darf derzeit ausschließlich durch Fachärztinnen und -ärzte für Neurologie oder Psychiatrie und Psychotherapie durchgeführt werden, die über Erfahrung in der Alzheimer-Behandlung und über Möglichkeiten zu einer zeitnahen MRT-Diagnostik verfügen. Die Behandlung ist laut der G-BA-Richtlinie auf geeignete Zentren beschränkt, die diese Rahmenbedingungen sicherstellen können.

Leitliniengruppe widerspricht G-BA-Bewertung

Die Empfehlung der Leitliniengruppe steht in einem Spannungsverhältnis zur Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der Mitte Februar 2026 keinen Zusatznutzen von Lecanemab festgestellt hatte. Prof. Dr. Richard Dodel, Koordinator der Leitlinie für die DGN, kritisiert die zugrundeliegende Methodik: „Der G-BA ist dem Gutachten des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) gefolgt, doch das hat nur die Subgruppen analysiert, die entweder eine leichte kognitive Störung ohne Begleitmedikation oder eine leichte Demenz mit Acetylcholinesterasehemmer-Begleitmedikation haben. So wurden am Ende nur 44 % der Studienpatienten vom IQWiG analysiert – und es ist eine statistische Gesetzmäßigkeit, dass durch eine Verringerung der Stichprobengröße bestehende Gruppenunterschiede nicht mehr sicher nachgewiesen werden können.“

Dodel äußerte laut der Pressemitteilung die Hoffnung, „dass trotz der G-BA-Entscheidung das Medikament auch perspektivisch für Kassenpatienten verfügbar bleibt.“ Für den zweiten Antikörper Donanemab steht die G-BA-Entscheidung noch aus. Auch hier hatte das IQWiG keinen nachweisbaren Zusatznutzen angeführt. Ob die Behandlungskosten letztlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, ist damit für beide Wirkstoffe weiterhin offen.

Weitere Neuerungen und Gesamtumfang der Leitlinie

Neben der Antikörperempfehlung enthält die aktualisierte Leitlinie eine weitere neue Empfehlung: Mit hohem Konsens raten die Fachleute davon ab, Betroffene mit transkranieller Ultraschallpulsstimulation zu behandeln, da für deren Wirksamkeit laut der Leitliniengruppe keine Evidenz vorliegt.

Insgesamt umfasst die Living Guideline Demenzen nun 117 Empfehlungen zur Diagnostik und Behandlung von Demenzerkrankungen sowie zur Unterstützung von Angehörigen. An der Erarbeitung waren 37 Fachgesellschaften, Verbände und Organisationen unter gemeinsamer Federführung von DGN und DGPPN beteiligt. Die nächste turnusgemäße Aktualisierung soll in einem Jahr erfolgen. Zusätzlich wird die Leitlinie laut DGN auf der nicht kommerziellen Online-Plattform MAGICApp veröffentlicht, über die einzelne Empfehlungen und die zugrundeliegenden Studien direkt abgerufen werden können.