Demenz

Zweites neues Alzheimer-Mittel fällt bei G-BA-Bewertung durch

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden: Auch für Donanemab lässt sich kein Vorteil gegenüber bestehenden Behandlungen belegen. Damit reiht sich der zweite neue Alzheimer-Wirkstoff nahtlos in die ernüchternde Bilanz ein, die bereits eine große Cochrane-Analyse mit über 20.000 Patient:innen gezeichnet hat.

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Nach Lecanemab (Handelsname Leqembi) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun auch für den Wirkstoff Donanemab (Handelsname Kisunla) keinen belegten Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie festgestellt. Das gab der G-BA am 16. April bekannt. Beide Antikörper-Wirkstoffe richten sich gegen Amyloid-Beta-Eiweißablagerungen im Gehirn, die als mögliche Ursache für das Absterben von Nervenzellen bei Alzheimer gelten.

Laut G-BA wurde Donanemab auf Grundlage einer vom Hersteller vorgelegten randomisierten, doppelblinden Studie bewertet. Das Gremium orientierte sich dabei an der S3-Leitlinie Demenzen, die je nach Krankheitsstadium unterschiedliche Therapieempfehlungen vorsieht: Für Patient:innen mit leichter kognitiver Störung wird keine medikamentöse Therapie empfohlen, bei leichter Alzheimer-Demenz gelten Acetylcholinesterase-Hemmer als bestmögliche Behandlung.

Für die Gruppe der Erwachsenen mit leichter Alzheimer-Demenz konnten Daten herangezogen werden – ein Vorteil von Donanemab gegenüber der Standardtherapie ließ sich dabei laut G-BA nicht nachweisen. Für die zweite Gruppe, Erwachsene mit leichter kognitiver Störung, lagen trotz ergänzender Auswertungsversuche des Herstellers keine geeigneten Daten vor, um den Zusatznutzen überhaupt beurteilen zu können.

Hecken: „Die vorgelegten Daten geben das nicht her“

Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA, bedauerte das Ergebnis ausdrücklich: „Einen Zusatznutzen konnten wir auf Basis der vorliegenden Daten auch bei Donanemab nicht feststellen.“ Die Erwartungen von Betroffenen, Angehörigen und der Ärzteschaft seien groß gewesen, ein Vorteil gegenüber bisherigen Behandlungsoptionen lasse sich aber nicht belegen. Zugleich äußerte Hecken die Hoffnung, dass ein zweiter Wirkstoff langfristig dazu beitragen könne, mehr über die Rolle der Eiweißablagerungen für den individuellen Krankheitsverlauf zu erfahren. „Aber das werden wir erst in einiger Zeit auf Basis weiterer Daten sagen können“, so Hecken.

Der G-BA betonte, dass mit dem Beschluss keine Einschränkung der Verordnungsfähigkeit von Donanemab verbunden sei. Das Medikament bleibt eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Cochrane-Analyse bestätigt das Bild

Zeitlich parallel zur G-BA-Entscheidung hat die britische Organisation Cochrane eine umfassende Überblicksstudie vorgelegt, die 17 klinische Studien mit Daten von über 20.000 Patient:innen auswertet. Laut dem Hauptautor Francesco Nonino vom IRCCS Institut für Neurologische Wissenschaften in Bologna gebe es mittlerweile „überzeugende Belege, die zu dem Schluss kommen, dass es keine klinisch bedeutsame Wirkung gibt“. Nach 18 Monaten Behandlung fand das Forschungsteam wenig bis keinen Effekt auf Demenzsymptome, den Abbau geistiger Fähigkeiten oder die Bewältigung alltäglicher Aufgaben.

Methodisch unterscheiden sich beide Bewertungen: Während die Cochrane-Analyse die Antikörper-Wirkstoffe mit Placebo verglich, stellte der G-BA sie den jeweils empfohlenen Standardtherapien gegenüber. Das Ergebnis weist jedoch in dieselbe Richtung.

Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, bezeichnete die Cochrane-Ergebnisse laut Deutscher Presse-Agentur als nicht überraschend. Er verwies darauf, dass in der Analyse sämtliche Beta-Amyloid-Antikörper zusammen ausgewertet worden seien – auch Substanzen, deren Entwicklung wegen eines ungünstigen Nutzen-Risiko-Profils bereits eingestellt wurde.

Risiken erfordern engmaschige Betreuung

Sowohl die Cochrane-Studie als auch der G-BA weisen auf teils schwerwiegende Nebenwirkungen hin. Laut Cochrane hatten Patient:innen unter Antikörper-Behandlung häufiger Hirnschwellungen und Hirnblutungen als jene, die ein Placebo erhielten. Laut G-BA machen diese Risiken bei Donanemab eine engmaschige Betreuung während der Behandlung erforderlich.

In der EU dürfen Lecanemab und Donanemab nur Patient:innen verabreicht werden, die höchstens eine Kopie des Gens ApoE4 tragen – bei zwei Kopien ist das Risiko für diese Nebenwirkungen erhöht. Donanemab wird laut Fachinformation als Infusion im vierwöchigen Rhythmus für maximal 18 Monate verabreicht. Kontraindiziert ist die Therapie unter anderem bei gleichzeitiger Antikoagulation, unkontrollierten Blutungsstörungen oder Hinweisen auf eine zerebrale Amyloid-Angiopathie.

Preisverhandlung steht an

Der G-BA-Beschluss bildet nun die Grundlage für die Preisverhandlung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Hersteller. Donanemab ist seit November 2025 in Deutschland auf dem Markt; der Preis wurde vom Hersteller für die ersten sechs Monate eigenständig festgelegt. Ab dem siebten Monat nach Markteintritt gilt rückwirkend der verhandelte Preis. Kommt keine Einigung zustande, kann der Hersteller das Medikament vom deutschen Markt zurückziehen.

Die Cochrane-Studie empfiehlt derweil, sich bei der Alzheimer-Medikamentenentwicklung auf andere Wirkmechanismen zu konzentrieren – räumt allerdings ein, dass der Beobachtungszeitraum von 18 Monaten eine Schwäche der Analyse darstelle und Langzeitwirkungen weitere Forschung erforderten.

Weitere Informationen: G-BA-Beschluss zu Donanemab | Cochrane Library