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Diakonie und DEVAP werfen Bundesregierung Bruch des Koalitionsvertrags bei Pflegereform vor
Die geplanten Sparmaßnahmen in der Pflege gefährden laut Diakonie und DEVAP die Versorgungssicherheit und tarifgebundene Einrichtungen. Die Verbände warnen vor steigenden Eigenanteilen und einem Abbau präventiver Leistungen.
Die Diakonie Deutschland und der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) haben in einer gemeinsamen Erklärung scharfe Kritik an den aktuellen Vorschlägen der Bundesregierung zur Pflegereform geäußert. Laut der Mitteilung der Verbände vom 5. Mai 2026 stehen die Pläne im Widerspruch zu den Zusagen aus dem Koalitionsvertrag. Elke Ronneberger, Bundesvorständin für Sozialpolitik bei der Diakonie, spricht von einem Bruch dieser Zusagen. Anna Leonhardi, Vorstandsmitglied des DEVAP, sieht die angekündigte nachhaltige Stabilisierung der Pflegeversicherung verfehlt. Stattdessen verfolge die Bundesregierung eine rein einnahmenorientierte Politik, die sowohl Pflegebedürftige als auch tarifgebundene Anbieter unter Druck setze.
Begrenzung der Tarifrefinanzierung als zentrales Streitthema
Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Deckelung der Tarifrefinanzierung. Laut Ronneberger spart die Bundesregierung damit auf Kosten der Bezahlung von Pflegekräften – und das in einer Phase ausgeprägten Fachkräftemangels. Bereits in der jüngst beschlossenen Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde laut Diakonie und DEVAP festgelegt, dass die Tarifrefinanzierung in der häuslichen Krankenpflege auf die Grundlohnrate begrenzt wird. Konkret heißt das: Pflegekräfte-Vergütungen werden nur in dem Umfang refinanziert, in dem auch die beitragspflichtigen Gehälter aller gesetzlich Krankenversicherten im Schnitt gestiegen sind.
Die Verbände gehen davon aus, dass vergleichbare Regelungen auch für weitere ambulante und stationäre Pflegeangebote im Rahmen der Pflegeversicherung kommen sollen. Praktische Folge wäre laut der Erklärung, dass tariftreue Pflegeanbieter Defizite einfahren und diese aus eigener Tasche ausgleichen müssten. Ronneberger verweist darauf, dass eine fehlende Refinanzierung von Tarifzahlungen im klaren Widerspruch zum Tariftreuegesetz stehe. Gemeinnützige Träger arbeiteten nicht gewinnorientiert und verfügten nicht über Rücklagen, um nicht refinanzierte Vergütungsanteile aufzufangen. Die Konsequenz wäre nach Einschätzung der Diakonie ein Abbau notwendiger Angebote in der häuslichen Krankenpflege. Die Verbände fordern eine verlässliche Refinanzierung auch von Tarifvergütungen.
Höhere Eigenanteile und verschobene Kosten in der stationären Pflege
Auch die Sparpläne im stationären Bereich stoßen bei Diakonie und DEVAP auf Widerstand. Werden Leistungszuschläge später gewährt als bisher, führt das nach Einschätzung der Verbände zu dauerhaft höheren Eigenanteilen für Pflegebedürftige. Leonhardi verweist auf eine Zuspitzung gesellschaftlicher Lagen: Auf der einen Seite steige die Zahl pflegebedürftiger Menschen, auf der anderen Seite wachse die Angst vor dem eigenen Armutsrisiko und dem von Angehörigen durch hohe Pflegekosten. Eine Umsetzung der Pläne gefährde nach ihren Worten die Demokratie.
Zudem würden Kosten nicht eingespart, sondern lediglich in die kommunalen Sozialhilfehaushalte verschoben, da mehr Menschen auf staatliche Hilfe zur Pflege angewiesen wären. Kritisch sehen die Verbände auch die geplante Verschärfung der Zugangskriterien zu den Pflegegraden 1 und 2. Diese stehe laut Leonhardi nicht nur im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, sondern auch zu den Eckpunkten der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Dezember 2025. Gerade die unteren Pflegegrade hätten präventiven Charakter, weil sie ein längeres Verbleiben in der eigenen Häuslichkeit ermöglichten. Erhielten Betroffene diese Leistungen erst später, werde der Zweck präventiver Pflegeangebote unterlaufen – ein Widerspruch zum erklärten Koalitionsziel, ambulante und häusliche Pflege zu stärken.
Forderungen: Sofortmaßnahmen und ein Masterplan
Diakonie und DEVAP fordern die Bundesregierung auf, die Zusagen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen, statt ein Sparpaket zulasten von Pflegebedürftigen und Beschäftigten zu schnüren. Als kurzfristige Maßnahmen nennen die Verbände die Überführung der Behandlungspflegekosten in die gesetzliche Krankenversicherung nach SGB V, die Erstattung der noch verbliebenen Coronakosten sowie die Herausnahme der Ausbildungskosten aus den Eigenanteilen der Heimbewohnerinnen und -bewohner. Langfristig halten die Verbände einen verbindlichen „Masterplan“ in Form einer Roadmap für notwendig, um eine sozial gerechte Finanz- und Strukturreform umzusetzen und die Langzeitpflege dauerhaft zu sichern. Die detaillierten Forderungen haben Diakonie und DEVAP in einem gemeinsamen OnePager zur Pflegereform veröffentlicht.
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