Pflegepolitik

Linke will Eigenanteile abschaffen und ambulante Leistungen um 230 Euro erhöhen

Die Linksfraktion hat einen Antrag zur Umstrukturierung der Pflegeversicherung in den Bundestag eingebracht. Kern: eine Bürgervollversicherung, die pflegebedingte Eigenanteile vollständig übernimmt. Ambulant Versorgte sollen pauschal 230 Euro mehr erhalten. Beitragsbemessungsgrenze soll auf 15.000 Euro steigen, die private Pflegeversicherung abgeschafft werden.

Heidi Reichinnek (Die Linke) Foto: Die Linke/Olaf Krostitz

Mit dem am 7. Mai 2026 vorgelegten Antrag (Drucksache 21/5828) fordert die Fraktion Die Linke unter Federführung von Heidi Reichinnek und Sören Pellmann die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur grundlegenden Umstrukturierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) vorzulegen. Die Begründung stützt sich auf ein doppeltes Finanzierungsproblem: steigende Ausgaben bei unzureichenden Leistungen.

Diagnose: Liquidität und Leistungslücke

Laut Antrag droht die Liquidität der Pflegekassen ohne weitere Beitragssatzerhöhungen binnen weniger Monate gefährdet zu sein. Die zum Jahreswechsel gewährten Bundesdarlehen hätten höhere Beiträge lediglich aufgeschoben. Die Linke verweist auf einen IGES-Kurzbericht für die DAK, wonach ohne Reformen wiederkehrende Beitragssatzsteigerungen zu erwarten seien.

Parallel dazu seien die Leistungen so bemessen, dass sie Versicherte nicht vor Altersarmut schützten. Bei einem durchschnittlichen Rentenzahlbetrag von 1.329 Euro (2024) stehe ein durchschnittlicher Eigenanteil im Pflegeheim von 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr gegenüber – laut vdek-Auswertung vom 1. Januar 2026 ein Anstieg um 261 Euro binnen Jahresfrist. Der Eigenanteil setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil von 1.685 Euro, Unterkunft und Verpflegung mit 1.046 Euro sowie Investitionskosten von 514 Euro zusammen. Die gestaffelten Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI hätten den Trend nicht gestoppt.

Forderungen für die ambulante Versorgung

Für den ambulanten Bereich fordert die Fraktion zwei pauschale Aufschläge:

  • Eine Erhöhung des Leistungsanspruchs um 130 Euro monatlich als Übergangslösung. Die Größenordnung stützt sich laut Antrag auf Berechnungen von Heinz Rothgang und Dominik Domhoff im Auftrag des Paritätischen.
  • Zusätzlich 100 Euro monatlich pauschal für eine individuelle Fallsteuerung, also eine Fachkraft, die berät, betreut und koordiniert.

Eine von der Bundesregierung in Auftrag zu gebende Studie soll die tatsächliche Finanzierungslücke im ambulanten Setting bundesweit ermitteln, da hierzu derzeit keine belastbaren Daten vorlägen. Die Linke argumentiert, die Unterfinanzierung verlagere Versorgung in unbezahlte Sorgearbeit von An- und Zugehörigen. Den monetären Gegenwert dieser informellen Pflege beziffert eine zitierte Studie der Hochschule Zittau/Görlitz auf mindestens 216 Milliarden Euro jährlich.

Stationär: Eigenanteile streichen

Die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Langzeitpflege sollen vollständig durch die SPV übernommen werden. Die Linke rechnet vor, dass Länder und Kommunen dadurch Milliarden bei der Hilfe zur Pflege einsparen würden – Mittel, die für die Investitionskostenfinanzierung freiwürden. Bei vollständiger Übernahme der Investitionskosten durch die Länder verblieben für Bewohner:innen nur noch Unterkunft und Verpflegung als Eigenleistung.

Finanzierung über breitere Beitragsbasis

Vier Hebel sollen die Einnahmenseite stärken:

  • Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflichtgrenze auf 15.000 Euro monatliches Bruttoeinkommen, perspektivisch deren Abschaffung. Aktuell liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 5.812,50 Euro (2026).
  • Verbeitragung von Einkünften aus Kapitalvermögen sowie Vermietung und Verpachtung auch für Pflichtversicherte. Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag bleiben beitragsfrei.
  • Überführung der privat Versicherten in die SPV zu einem Stichtag. Die Alterungsrückstellungen der privaten Pflegeversicherung – laut Antrag rund 60 Milliarden Euro – sollen an die aufnehmende Pflegekasse übergehen. Bis zur Abschaffung soll die PPV in den Ausgleichsfonds der SPV einbezogen werden.

Zur Begründung verweist die Linke darauf, dass Privatversicherte eine günstigere Alters-, Geschlechter- und Risikostruktur aufwiesen, wodurch die SPV pro versicherter Person mehr als das Doppelte ausgebe. Das Bundesverfassungsgericht habe 2001 eine „ausgewogene Lastenverteilung“ zwischen SPV und PPV gefordert – ein Maßstab, der nach Auffassung der Antragsteller nicht erfüllt sei.

Politischer Kontext

Die Linke kritisiert, dass die Option einer Vollversicherung im Abschlussbericht zum „Zukunftspakt Pflege“ ohne Begründung unberücksichtigt geblieben sei. Eine vom Paritätischen in Auftrag gegebene Umfrage vom Oktober 2025 zeige eine breite Mehrheit in der Bevölkerung für eine vollständige Übernahme der Pflegekosten durch die SPV. Ein Gutachten im Auftrag des Paritätischen attestiere der Pflegevollversicherung eine nachhaltige Finanzierung ohne Beitragssatzerhöhungen.

Der Antrag steht zur Beratung im Bundestag an. Ob er angesichts der Mehrheitsverhältnisse eine Aussicht auf Umsetzung hat, ist offen – er markiert jedoch eine konkrete Gegenposition zur bisherigen Reformlinie der Bundesregierung.

Weitere Informationen: Bundestags-Drucksache 21/5828 sowie das zitierte Finanzierungsgutachten zur Pflegevollversicherung des Paritätischen.