Finanzierung
„Kein Unrechtsbewusstsein bei Sozialhilfeträgern“ – Pflegedienste unter Druck
Ambulante Pflegedienste geraten zunehmend unter wirtschaftlichen Druck – Hauptursache ist die schlechte Zahlungsmoral der Kostenträger. Besonders alarmierend: Bei den Sozialhilfeträgern ist nach Einschätzung der Rechtsanwältin Isabel Romy Bierther kein Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln zu erkennen.
Auf der Häuslichen Pflege Woche in Potsdam informierte Bierther über die rechtlichen Herausforderungen und gab praktische Hinweise zum Forderungsmanagement. Im folgenden Gespräch fasst sie die wichtigsten Punkte zusammen.
Dramatische Lage für ambulante Dienste
Wie ist die Lage insgesamt einzuschätzen? Ist die Luft tatsächlich dünner geworden, oder wird hier übertrieben? Bierthers Antwort ist eindeutig: „Überhaupt nicht. Die Lage ist tatsächlich so dramatisch, insbesondere für die ambulanten Dienste, weil sie den Schutz über das Sozialrecht nicht haben – über diesen Paragrafen 19 Absatz 6 SGB XII.“
Das Risiko, mit Sozialhilfeleistungen auszufallen, sei extrem hoch. Hinzu komme das fehlende Sicherungssystem in diesem Bereich sowie das Risiko, dass der Nachlass insolvent ist und Leistungen letztlich nicht vergütet werden. Pflegedienste tragen damit ein sehr hohes Ausfallrisiko.
Fehlendes Unrechtsbewusstsein bei Sozialträgern
Gibt es bei den Sozialträgern eine erkennbare Form von Unrechtsbewusstsein für das eigene Handeln? Bierther kann nicht in die Köpfe der Verantwortlichen schauen – aber das, was sie in den Leistungsbescheiden und im Verhalten der Sozialhilfebehörden in ihren Fällen erlebt, lässt nur einen Schluss zu: „Nein. Kein Unrechtsbewusstsein.“
Die aktuelle Situation: Zahlungsverzögerungen und Ablehnungen
Nicht nur Privatkunden, sondern in erster Linie auch Kostenträger – seien es Pflege- oder Krankenkassen, aber auch Sozialämter und kommunale Kostenträger – lassen oft mit den Zahlungen auf sich warten oder zahlen gar nicht. Das Spektrum reicht von vollständigen Ablehnungen bis hin zu extremen Verzögerungen in der Zahlungsmoral. Die Folge: Ambulante Dienste geraten zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Doch welche Grundregeln sollten Verantwortliche eines ambulanten Pflegedienstes beachten, um möglichst schnell und erfolgreich an ihre Ansprüche zu kommen?
Das sozialrechtliche Leistungsdreieck verstehen
Die Durchsetzung von Forderungen im sozialrechtlichen Leistungsdreieck kann verwirrend sein. Entscheidend ist laut Bierther, in welchem Leistungsbereich die Zahlung fällig wird:
- Krankenversicherungsrecht: Der Patient hat den Anspruch gegen die Kassen auf Sachleistungen, der Pflegedienst hat den Anspruch auf die Zahlung.
- Zivilrecht: Bei privaten Leistungsansprüchen gegenüber dem Kunden muss eine zivilrechtliche Klage gegen den Patienten erhoben werden.
- Sozialrecht: Hier muss im Rahmen des Sozialrechtsschutzes der Kostenträger auf Zahlung verklagt werden.
- SGB XII (Hilfe zur Pflege): Den Anspruch auf Sozialhilfe hat der Betroffene selbst – er muss die Leistungen beantragen und alle Unterlagen vorlegen.
Erst wenn die Leistungsentscheidung vorliegt, hat der Versicherte den Anspruch und kann das Geld an den Pflegedienst weiterleiten. Ein entscheidender Nachteil: „Es gibt leider für die Ambulanten keine Regelung, wie wir die im vollstationären Bereich haben, dass ich zum Beispiel nach Versterben des Patienten in die Stellung des Sozialhilfeträgers eintrete“, erklärt Bierther. Diese Regelung findet sich in § 19 Absatz 6 SGB XII – sie gilt jedoch nur stationär.
Daher ist es besonders für ambulante Dienste wichtig, sicherzustellen, dass der Antrag gestellt und alle notwendigen Unterlagen beigefügt werden.
Hausaufgaben: Controlling und Zahlungsüberwachung
Was können Pflegedienste tun, um gar nicht erst in eine kritische Situation zu geraten? Schließlich sitzt auf der Gegenseite nicht immer jemand mit bösem Willen.
„Die erste Aufgabe der Dienste ist es meines Erachtens, dass sie die Zahlen im Blick haben müssen“, so Bierther. Pflegedienste müssen kontrollieren, ob abgerechnete Leistungen auch zeitnah bezahlt werden – unabhängig davon, wer der Kostenträger ist. Ein konsequentes Controlling ist unverzichtbar, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass Leistungen über einen längeren Zeitraum nicht bezahlt werden.
Je höher die Außenstände, desto gefährlicher wird es für den Dienst, weil die Liquidität sinkt. Es handelt sich also um ein betriebswirtschaftliches Problem. Wer das Controlling im Griff hat, sollte gegebenenfalls auch Versorgungen kündigen oder absagen, wenn nicht ersichtlich ist, dass sich jemand um die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Sozialleistungsträger bemüht.
Erfolgsquoten bei Pflege- und Krankenkassen
Wie sehen die Erfolgsquoten beim Vorgehen gegen säumige Zahler aus? Bei Pflege- und Krankenkassen ist der Weg vergleichsweise einfach: „Hier haben wir in den Vergütungsverträgen genaue Zahlungsfristen. In der Regel haben die Kostenträger vier Wochen Zeit, um die Zahlung auszulösen. Und danach gibt es Verzugszinsen.“ Pflegedienste sollten bei verspäteter Zahlung der Kassen die entsprechenden Säumniszuschläge auch tatsächlich geltend machen.
Besonderheiten beim Sozialhilfeträger
Beim Sozialhilfeträger sieht die Lage anders aus, da hier keine entsprechende Regelung existiert. Pflegedienste sind darauf angewiesen, dass die Patienten den Antrag stellen und alle Unterlagen beifügen. Erst dann ergeht der Leistungsbescheid.
Liegt dieser vor, hat der Versicherte einen Anspruch auf Zahlung – das Geld kommt also, nur ist unklar, wann. Um den Prozess zu beschleunigen, kann der Pflegedienst überlegen, die Versorgung einzustellen, wenn die Leistung nicht vergütet wird.
Forderungen nach dem Tod des Patienten
Ein häufiges Problem bei der Versorgung hochaltriger Menschen ist, dass diese versterben können, bevor überhaupt die Rechnung geschrieben werden kann. Hier greift das normale Zivilrecht: Die Leistungen werden dem Rechtsnachfolger – also dem Erben – in Rechnung gestellt. Mit dem Tod tritt die sogenannte Universalsukzession ein, durch die alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben übergehen.
In der Theorie einfach, in der Praxis schwierig: Häufig ist nicht bekannt, wer Erbe geworden ist – und die Recherche kann aufwendig sein. „Das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass irgendwann ein Erbe sagt: Der Nachlass ist überschuldet“, warnt Bierther. „Es ist nichts mehr da, und dann hilft mir auch der beste Forderungsübergang nichts.“
Die Häusliche Pflege Woche Potsdam findet noch bis Freitag, 22. Mai 2026, statt. Kurzfristige Anmeldungen für die verbleibenden Tage sind möglich. (ls)
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren