Bauprojekte
Gebäudemodernisierungsgesetz: Träger drohen auf Heizungskosten sitzen zu bleiben
Vor der ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 11. Juni 2026 macht der Paritätische Gesamtverband Druck: Soziale Träger dürften bei der Wärmewende nicht auf den Mehrkosten klimafreundlicher Heizsysteme sitzen bleiben. Gefordert werden eine Gleichstellung mit kommunalen Trägern bei der BEG-Förderung und ein eigenes Bundesförderprogramm.
Die Verhandlungen zum Gesetzentwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) laufen derzeit im parlamentarischen Raum, die erste Lesung ist laut Paritätischem Gesamtverband für den 11. Juni 2026 angesetzt. Der Verband begleitet das Vorhaben seit Monaten fachlich – von einer Studie zur sozialen Wärmewende im Vorfeld der Bundestagswahl über Tagungsbeiträge und Schreiben an politisch Verantwortliche bis hin zu einer Stellungnahme zum Kabinettsentwurf.
Spezifische Belange gemeinnütziger Träger im Fokus
Im Mittelpunkt der Interventionen steht die Frage, wie soziale gemeinnützige Träger und Einrichtungen die anstehenden Investitionen in Heizungstausch und energetische Sanierung stemmen sollen. Nach Darstellung des Verbandes bleiben diese Träger vielfach auf Kosten sitzen, die weder von Kostenträgern noch durch bestehende Förderprogramme ausreichend gedeckt würden. Betroffen seien insbesondere die Mehrkosten klimafreundlicher Heizsysteme wie Wärmepumpen gegenüber konventionellen Lösungen sowie Investitionen, die über die von Kostenträgern als „wirtschaftlich“ anerkannten Ausgaben hinausgehen.
Wirtschaftlichkeitsgebot nach SGB klarstellen
Der Paritätische fordert vom Gesetzgeber eine klare Festlegung – möglich etwa in den Folgeänderungen in Artikel 8 –, dass die Entscheidung für nicht-fossile Heizlösungen in sozialen Einrichtungen mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nach den Sozialgesetzbüchern vereinbar ist. Höhere Investitions- und Anschaffungskosten könnten angesichts niedrigerer Folgekosten als wirtschaftliche und sparsame Entscheidung gelten, argumentiert der Verband. Diese Klarstellung soll Trägern Rechtssicherheit bei Investitionsentscheidungen geben.
Gleichstellung bei der BEG-Förderung
Zentrale Forderung ist zudem die Gleichstellung sozialer Träger mit kommunalen Trägern bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Bislang sind gemeinnützige Anbieter hier nach Darstellung des Verbandes schlechter gestellt.
Eigenes Bundesförderprogramm gefordert
Darüber hinaus schlägt der Paritätische ein Bundesförderprogramm speziell für gemeinnützige Einrichtungen und soziale Träger vor. Dieses soll die Finanzierungslücke zwischen kurzfristig günstigeren fossilen Lösungen und langfristig klimaverträglichen, energieeffizienten Investitionen schließen. Andernfalls drohten zusätzliche Kosten zulasten der Bewohner:innen, Pflegebedürftigen oder der gemeinnützigen Träger selbst zu gehen.
Hinweis auf Energiekostenbelastung
Der Verband verweist darauf, dass die Angebote der Freien Wohlfahrtspflege die Folgen der aktuellen multiplen Krisen abfederten und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt essenziell seien. Gleichzeitig seien auch sie von den Preissteigerungen bei den Energiekosten betroffen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren müssten daher Regelungen verankert werden, die den spezifischen Anforderungen sozialer gemeinnütziger Träger Rechnung tragen. (ck)
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