Digitalisierung
Digitalisierung der Pflege richtig gedacht, aber deutlich zu klein finanziert
Der Verband für digitale Standards in der Pflege (VdSP) wertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz als Schritt in die richtige Richtung – hält die vorgesehenen 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur jedoch für deutlich zu niedrig. Für mehr als 32.000 stationäre und ambulante Anbieter brauche es einen Investitionsrahmen von 9 Milliarden Euro.
Der Verband für digitale Standards in der Pflege e. V. (VdSP) bewertet den Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) als wichtigen Impuls für die digitale Zukunft der Pflege. Positiv sei insbesondere, dass das Bundesgesundheitsministerium mit der vorgesehenen Finanzierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erstmals die Grundlogik eines Pflege-Digital-Boosters aufgreife. Der vorgesehene Finanzierungsrahmen von 1,6 Milliarden Euro reiche jedoch bei Weitem nicht aus, um die Digitalisierung der Pflege in der Breite zu verankern. Der VdSP fordert deshalb einen Pflege-Digital-Booster in Höhe von 9 Milliarden Euro.
„Der PNOG-Entwurf erkennt an einer entscheidenden Stelle das Richtige: Digitalisierung ist kein Randthema der Pflege, sondern ein zentraler Hebel für Entlastung, Versorgungsqualität und Zukunftsfähigkeit“, sagt Andreas Fischer, Co-Vorsitzender des VdSP. „Dass das BMG hierfür Mittel aus dem Infrastrukturfonds vorsieht, ist ein wichtiges Signal. Aber 1,6 Milliarden Euro reichen nicht aus, um mehr als 32.000 Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste digital handlungsfähig zu machen. Die Pflege braucht keinen symbolischen Einstieg, sondern einen verlässlichen Investitionsrahmen.“
Aus Sicht des VdSP darf die vorgesehene Finanzierung nicht dazu führen, dass bestehende Digitalisierungsförderungen ersetzt, gekürzt oder gegengerechnet werden. Angesichts wachsender Anforderungen an die Pflege brauche es mehr Investitionen in digitale Infrastruktur – nicht weniger. Digitalisierung dürfe nicht als Einsparpotenzial missverstanden werden, sondern müsse als Voraussetzung behandelt werden, um Versorgung zu stabilisieren, Pflegekräfte zu entlasten und die Handlungsfähigkeit des Systems zu sichern.
„Wer Pflege-Cockpit, Pflegebegleitung, Prävention, Datennutzung, Entbürokratisierung und bessere Versorgungssteuerung will, muss zuvor die digitale Handlungsfähigkeit der Pflege in der Fläche sicherstellen“, sagt Dr. Carsten Steinhoff, Co-Vorsitzender des VdSP. „Digitale Prozesse entstehen nicht durch ein einzelnes Portal. Sie entstehen dort, wo Einrichtungen und Dienste im Alltag mit verlässlicher Technik, interoperablen Systemen, klaren Standards, Support und sicherer Finanzierung arbeiten können.“
Der VdSP verweist darauf, dass die Pflege als Kerngruppe der Digitalisierung im Gesundheits- und Sozialwesen verstanden werden müsse. Kaum ein Versorgungsbereich sei so flächendeckend präsent, so nah an den Menschen und zugleich so stark von Dokumentation, Abstimmung, Nachweisen, Abrechnung und sektorenübergreifender Kommunikation geprägt. Wenn digitale Prozesse in der Pflege funktionierten, wirkten sie unmittelbar in der Fläche: bei Pflegebedürftigen, Angehörigen, Pflegekräften, Einrichtungen, Pflegekassen, Kommunen und weiteren Beteiligten im Versorgungssystem.
Zur Einordnung verweist der Verband auf das Krankenhauszukunftsgesetz. Für die Digitalisierung von rund 1.800 Krankenhäusern wurden bis zu 4,3 Milliarden Euro bereitgestellt. Demgegenüber stehen nun 1,6 Milliarden Euro für mehr als 32.000 Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste. Diese Relation zeige, dass die vorgesehene Summe zwar ein wichtiger Einstieg sei, aber keine ausreichende Grundlage für eine flächendeckende digitale Transformation der Pflege bilde.
„Die Pflege ist keine nachgelagerte Anwendergruppe der Digitalisierung. Sie ist eine Kerngruppe“, sagt Fischer. „Investitionen in die Digitalisierung der Pflege wirken weit über die Pflege selbst hinaus. Sie stärken die Leistungsfähigkeit des gesamten Versorgungssystems.“
Der VdSP fordert die Bundesregierung deshalb auf, den PNOG-Entwurf im parlamentarischen Verfahren nachzuschärfen. Die vorgesehenen 1,6 Milliarden Euro müssten zu einem Pflege-Digital-Booster in Höhe von 9 Milliarden Euro aufgestockt und weiterentwickelt werden. Förderfähig sein sollten insbesondere Hardware, mobile Endgeräte, Software, Schnittstellen, TI-Anbindung, KIM-Kommunikation, digitale Leistungsnachweise, digitale Abrechnung, Datenschutz, IT-Sicherheit, Schulung, Support, Wartung und laufender Betrieb.
Neben der Finanzierung brauche es verbindliche offene Standards, interoperable Datenaustauschverfahren und rechtzeitige technische Spezifikationen. Umsetzungsfristen dürften erst beginnen, wenn Schnittstellenbeschreibungen, Testverfahren und Testumgebungen vorliegen und ausreichend erprobt sind. Pflegepraxis, Softwarehersteller und Interoperabilitätsexperten müssten frühzeitig und verbindlich einbezogen werden.
„Die Pflege braucht keine weitere Projektlogik, sondern digitale Regelstrukturen“, sagt Steinhoff. „Nur dann kann Digitalisierung tatsächlich zu weniger Bürokratie, besseren Abläufen und mehr Zeit für Versorgung beitragen.“
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