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Medicproof: Angehörige versorgen Pflegebedürftige verlässlich

Die Versorgungssituation Pflegebedürftiger wird in der häuslichen Pflege überwiegend als angemessen eingestuft. Das geht aus einer Analyse von Begutachtungsdaten des Jahres 2025 sowie einer Befragung der Medicproof-Gutachter:innen hervor. Laut Medicproof treffen An- und Zugehörige „gute Entscheidungen im Sinne der pflegebedürftigen Person“.

Angehörige
Foto: Adobe Stock/Firma V

Grundlage sind Begutachtungsdaten aus dem Jahr 2025 sowie eine im April durchgeführte Befragung unter den rund 1.500 für Medicproof tätigen Gutachterinnen und Gutachtern. Zu Beginn der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Versorgung laut Auswertung ausschließlich durch private Pflegepersonen, in der Regel Angehörige. In 92 Prozent dieser Fälle bewerten die Gutachtenden die Versorgungssituation als angemessen. Auch bei zunehmenden Einschränkungen im Verlauf der Pflegebedürftigkeit ändert sich dieser Befund nur wenig.

Professionelle Pflege ergänzt private Versorgung

„Durch das Einbinden von professioneller Pflege gelingt es den An- und Zugehörigen in der Regel, die notwendige Unterstützung einzuholen und die pflegebedürftige Person weiterhin gut zu versorgen“, erklärt Medicproof-Geschäftsführerin Franziska Kuhlmann. 66 Prozent der befragten Gutachtenden geben an, dass Pflegebedürftige und Pflegepersonen selbst gut entscheiden könnten, welche Maßnahmen wirkungsvoll seien. Knapp 60 Prozent sehen private Pflegepersonen als größten Anteil an einer guten Versorgung.

Risikogruppe ohne jede Unterstützung

Als besondere Risikogruppe identifiziert Medicproof jene Pflegebedürftigen, die weder von privaten Pflegepersonen versorgt werden noch professionelle Pflegedienstleistungen abrufen. Stellen die Gutachtenden eine Versorgungssituation fest, die mittelfristig zu einer Gefährdung führen könnte, empfehlen sie im Gutachten präventiv wirksame Maßnahmen wie eine Pflegeberatung oder das Einbinden eines Pflegedienstes. Die Prüfung der Versorgungssituation ist nach Angaben des Unternehmens fester Bestandteil jeder Pflegebegutachtung und soll die Selbstständigkeit der Betroffenen erhalten.

Zustimmung zum Pflegeneuordnungsgesetz

Medicproof unterstützt nach eigenen Angaben die Zielrichtung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), das die Prävention von Pflegebedürftigkeit in den Mittelpunkt rückt. Insbesondere die Leistungen bei Pflegegrad 1 sollen auf präventionsorientierte Angebote ausgerichtet und die bisherigen Beratungsangebote zu einer Pflegebegleitung ausgebaut werden. Medicproof spricht sich für eine unbürokratische Ausgestaltung der Pflegebegleitung und für eine engere Verzahnung mit der Pflegebegutachtung aus, um Empfehlungen zu Rehabilitation und Prävention zu stärken. Das Unternehmen mit Sitz in Köln ist Tochterunternehmen des PKV-Verbandes und erstellt jährlich über 300.000 Pflegegutachten für die privaten Versicherer.

Veranstaltungshinweis: Altenheim Digital-Konferenz am 29. Juli zum PNOG

Wie geht es mit dem PNOG weiter – und was bedeutet die Reform konkret für Betreiber und Einrichtungsleitungen? Diesen Fragen widmet sich die Altenheim Digital-Konferenz am 29. Juli von 10:30 bis 15:15. Zu den Top-Themen gehören: Was bringt das PNOG – und wie geht es weiter? Wirtschaftlichkeit sichern auch unter unsicheren Rahmenbedingungen, Pflegesatzverhandlungen professionell vorbereiten und führen, Belegungsmanagement als strategischen Erfolgsfaktor nutzen sowie Digitalisierung wirtschaftlich sinnvoll einsetzen und refinanzieren.

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