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Sicherer Datenaustausch: Voraussetzungen und Anwendungen

Das Gesundheitsdatennetz Telematikinfrastruktur bietet angebundenen Einrichtungen, Praxen und Diensten verschiedene technische Anwendungen. Im Kern dienen sie  der Vernetzung der Akteure zum gezielten, schnellen und sicheren Datenaustausch. Zeit für die Patientenversorgung soll so gewonnen werden. Die wichtigsten
Anwendungen im Überblick.

Der TI-Wegweiser dient als „lebendes Dokument“, das ständig aktualisiert und weiterentwickelt werden soll. Bild: Adobe Stock/MQ-Illustrations

Die schon heute bei freiwillig bzw. in Modellprojekten an der TI teilnehmenden Pflegeunternehmen am weitesten verbreitete Anwendung ist die ,Kommunikation im Gesundheitswesen (KIM)‘. „Als sicherer Kommunikationsdienst bildet KIM die Grundlage zur Datenübermittlung beispielsweise bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder für den eArztbrief“, erläutert die gematik auf ihrer Homepage und führt aus: „Diejenigen, die eine KIM-Mail versenden oder empfangen, müssen keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen beachten. Dafür, dass die Nachricht dennoch sicher transportiert wird, sorgt eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Hintergrund. “

In der als nächstes anstehenden Ausbaustufe wird auch der vollelektronische Pflegedatenaustausch nach § 105 SGB XI über KIM stattfinden. Der analoge Versand und die Abrechnung von  Leistungsnachweisen etwa für Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen mit den Kassen soll damit künftig endlich der Vergangenheit angehören. Weitere auch für Pflegeeinrichtungen zentrale Anwendungen in der TI sind insbesondere der „TI-Messenger“, das E-Rezept und natürlich die elektronische Patientenakte (ePA).

Der neue Messaging-Standard „TI-Messenger“ wird den Akteuren im Gesundheitswesen künftig eine schnelle digitale Direktkommunikation ermöglichen. Über diesen Dienst werden sich Pflegekräfte künftig rasch mit der Arztpraxis oder dem Krankenhaus austauschen können. „Damit sind rasche Rückfragen oder kurze Informationen zur Behandlung einer gemeinsamen Patientin oder eines gemeinsamen Patienten möglich“, erklärt Lars Gottwald, Leiter Business Teams bei der gematik.

Seit der verpflichtenden Einführung des elektronischen Rezeptes Anfang 2024 können Ärzte ihren Patienten Rezepte nun direkt digital über die Telematikinfrastruktur zum Einlösen mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), einem Ausdruck oder per App bereitstellen. Dabei erstellt ein Arzt in seinem Primärsystem ein E-Rezept und signiert es direkt mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Die bislang freiwillige Nutzung der elektronischen Patientenakte, ePA, wird ab Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten obligatorisch; will man den Dienst nicht nutzen, muss man dies aktiv ausschließen. Die ePA wird dem Versicherten von seiner Krankenkasse als App kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit der ePA erhalten Patienten einen Überblick über ihre Gesundheitsdaten, die sie all denjenigen zur Verfügung stellen können, „die an ihrer medizinischen Behandlung beteiligt sind“, so die gematik.

Pflegeeinrichtungen müssen Komponenten anschaffen

„Um an die TI angeschlossen zu werden und die Anwendungen nutzen zu können, müssen Pflegeeinrichtungen jedoch zuerst verschiedene Komponenten anschaffen und installieren“, erklärt der Jurist Florian Werkmeister in einem Beitrag für Häusliche Pflege.net. Zu diesen Komponenten gehören: der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), eine Institutionskarte (SMC-B), ein Konnektor, ein Zugangsdienst zum virtuellen privaten Netzwerk (VPN) und ein E-Health-Kartenterminal. Der eHBA dient dazu, dass die Pflegekräfte sich „digital ausweisen können, vertrauliche Daten verschlüsseln und qualifiziert elektronisch signieren“, so Werkmeister. Herausgeber des eHBA ist das elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster. Daneben benötigt die Pflegeeinrichtung eine Institutionskarte, auch SMC-B genannt. Auch diese erhält sie beim eGBR. Bislang war darüber hinaus der stets anzuschaffende „Konnektor“ das zentrale Element, das wie eine Art Router funktioniert und als Schlüssel die Verbindung zwischen Pflegeeinrichtung und der TI und ihren verschiedenen Anwendungen herstellt. Dieser Konnektor wird künftig nicht mehr von den Pflegeeinrichtungen gebraucht werden, die sich via eines „TI-Gateways“ andocken. Das TI-Gateway zählt laut gematik-Experte Gottwald auch zu mehreren Meilensteinen, die es bis zum Stichtag 1.7.2025 zu erreichen gilt: „Mit der Einführung des TI-Gateways wird Pflegeeinrichtungen die Anbindung an die TI enorm erleichtert: Zugelassene Anbieter verbinden mit zugelassenen und sicheren Rechenzentrumslösungen ihre Kundinnen und Kunden mit der TI. Einen eigenen Konnektor vor Ort braucht es dann nicht mehr. Auch Prozesse rund um das Rezeptmanagement für die Pflege sollen vereinfacht werden. Und im Herbst findet ein Pilotprojekt zur elektronischen Abrechnung in der ambulanten Pflege statt.“

„Sämtliche Geräte, die Anwender im Rahmen der TI verwenden wollen, müssen einen strengen Anforderungsprozess durchlaufen“ unterstreicht Jurist Florian Werkmeister. Sie müssen von der gematik zugelassen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Er verweist in diesem Zusammenhang auf das Fachportal der gematik, das eine  Übersicht der zugelassenen Geräte und VPN-Zugangsdienste bietet.

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Onboardingcheckliste für Pflegeeinrichtungen

Bei der Auswahl des Konnektors sollten Pflegeeinrichtungen beachten, dass das Gerät die TI-Anwendung unterstützt, die später genutzt werden soll. Je nach Größe der Pflegeeinrichtung kann es sinnvoll sein, dass sie mehrere Kartenterminals anschafft. Dienstleister bieten Konnektor, VPN-Zugangsdienst und E-Health-Kartenterminal häufig auch als Paket an, was Anwendern den Einstieg erleichtert.

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