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Ab 2026: Beratungsbesuche nach § 37.3 nur noch halbjährlich

Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI sind ab dem 01. Januar 2026 für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 nur noch einmal pro Halbjahr verpflichtend durchzuführen. In den Pflegegraden 4 und 5 ist die Durchführung freiwillig auch quartalsweise möglich. Das hat Häusliche Pflege-Experte Andreas Heiber im Häusliche Pflege-Webinar am 20. November erklärt.

Eine Pflegedienstmitarbeiterin im Gespräch mit einem älteren Paar.
Die Beratung nach § 37.3 SGB XI muss künftig nur noch halbjährlich erfolgen. Bild: Adobe Stock/rido

Die Anpassungen sind Teil des kürzlich verabschiedeten Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP). Zuvor waren die Beratungsgespräche in den Pflegegraden 2 und 3 verpflichtend halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 verpflichtend vierteljährlich zu erbringen.

Für den Pflegegrad 1 ändert sich nichts, Kunden bleiben Sachleistungskunden und haben freiwillig einmal im Halbjahr Anspruch auf ein Beratungsgespräch, so Heiber.