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Recht: Abrechnung der Bezugspflege als Entlastungsleistung?
Ein ambulanter Pflegedienst bietet seinen Kundinnen und Kunden im Rahmen der Entlastungsleistungen die Versorgung über die üblichen Leistungen hinaus mit einer Bezugspflegekraft an. Diese besondere Leistung wurde zusätzlich berechnet. Ist das rechtens?

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