Management
ABVP einigt sich auf 4000 Euro Einstiegsentgelt für Fachkräfte
Zwischen dem Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) wurde ein Tarifabschluss erreicht. So wird bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden die Woche ein Einstiegsentgelt für Pflegefachkräfte in Höhe von 4.000 Euro gezahlt, verkündet die GÖD.

Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden u.a. eine Reihe von Änderungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung verabschiedet. So dürfen ab September 2022 zur pflegerischen Versorgung nach dem Recht der Pflegeversicherung nur noch Pflegeeinrichtungen zugelassen werden, die nach Tarif zahlen. Die Pflegeeinrichtungen müssen bis zum 28. Februar 2022 den Landesverbänden der Pflegekassen melden, an welchen Tarifvertrag sie gebunden sind.
„Bei dem sehr hohen Organisationsgrad unserer Gewerkschaft GÖD in Betrieben des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes ABVP e.V. haben wir eine Tarifkommission gebildet und Tarifverhandlungen mit dem ABVP aufgenommen“, heißt es in einer Pressemitteilung der GÖD. Im Schulterschluss zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Berufsverband und GÖD sei in „konstruktiven und teilweise kontrovers, aber immer fair geführten Gesprächen und Verhandlungen eine gemeinsame Grundlage“ geschaffen worden.
Die tarifgebundenen Mitgliedsbetriebe des ABVP können die am 17. Januar abgeschlossenen Tarifverträge bis Ende Februar 2022 bei den Landesverbänden der Pflegekassen anmelden. Die Kostenträger dürfen die Zahlung nach Tarif nicht als „unwirtschaftlich“ ablehnen, so die GÖD.
Eckpunkte des Tarifvertrags:
- Bei einer regelmäßigen Arbeitszeit von 39 Stunden (Woche) wird ein Einstiegsentgelt für Pflegefachkräfte in Höhe von 4.000 Euro gezahlt. Für ungelernte Tätigkeiten beträgt das Einstiegsentgelt 2.853,23 Euro, für Pflegehelfer 2.957,84 Euro und für PDL 5.002,32 Euro. Die Entgeltgruppen enthalten jeweils sechs Stufen mit entsprechenden Steigerungen.
- Außerdem werden Zuschläge für Überstunden (25 %), Samstags- und Sonntagsarbeit (25 %), Feiertagsarbeit (35 %) und bei besonderen Feiertagen (50%) gezahlt und für Nachtarbeit in Höhe von 25 / 40 %. Darüber hinaus werden Funktionszulagen, etwa für Praxisanleitung (100 €), Teamleitung (100 €), Ambulanter Dienst (150 €) geleistet.
- Zudem wird noch eine Jahreszuwendung in Höhe von 100 Prozent verteilt auf die Monate Mai und November gezahlt.
- Auf Basis einer 5-Tagewoche wird neben dem gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen ein tariflicher zusätzlicher Erholungsurlaub von 10 Arbeitstagen gewährt. Mitglieder der GÖD erhalten einen weiteren Tag Zusatzurlaub.
- Die Tarifverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und treten zum 1. September 2022 in Kraft.
Manteltarifvertrag ABVP-GÖD |
Entgelttarifvertrag ABVP-GÖD |
Information (Aushang) |
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