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ABVP kritisiert Tarifzwang und verhandelt mit GÖD

Der Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege (ABVP) hat die Verhandlungen mit der GÖD Gewerkschaft Öffentlicher Dienst aufgenommen. In diesem Zusammenhang kritisierte ABVP-Vorsitzende Carmen Kurz-Ketterer den Tarifzwang für die ambulante Pflege.

Carmen Kurz-Ketterer Vorsitzende des Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege ABVP
Foto: Eldar Bock Carmen Kurz-Ketterer, Vorsitzende des Geschäftsführenden Vorstands des ABVP

“Für uns bedeutet das, dass wir nun auch unser Alleinstellungsmerkmal verlieren – nämlich unseren Mitarbeitern übertarifliche Zahlungen, Boni und Sonderleistungen anbieten zu können. Die Beteiligten haben die ambulante Pflege in den Verhandlungen außen vor gelassen”, sagt Carmen Kurz-Ketterer, Vorsitzende des Geschäftsführenden Vorstands des ABVP, zum Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG).

Ab September 2022, erhalten ambulante Pflegedienste danach nur einen Versorgungsvertrag von den Krankenkassen, wenn sie sich einem Tarifvertrag anschließen oder einen solchen erarbeiten. Bis zum 28.2.2022 müssen sie den Landesverbänden der Pflegekassen melden, an welchen Tarifvertrag sie gebunden sind. Der ABVP teilte mit, dass er dazu Verhandlungen mit der GÖD, Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, aufgenommen hat.

Mit diesem Schritt versucht der ABVP nach eigener Aussage “den Schulterschluss” von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Berufsverband und GÖD zu schaffen. „In den jetzt anstehenden Gesprächen für den Tarifvertrag, wird nicht nur über die Rahmenbedingungen gesprochen sondern auch, wie man den Pflegeberuf für die Zukunft stark machen kann” erläutert Franziska Arsenijevic, stellvertretende Vorsitzende des ABVP.

“Die Gewerkschaft ist zwar Arbeitnehmervertretung, jedoch immer auf eine gütige Einigung zwischen den Parteien bedacht”, heißt es vom ABVP zu möglichen Zweifeln, ob Pflegedienste dadurch benachteiligt werden könnten. Der ABVP verweist auf § 82c im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG), nachdem ab dem 1. September bei tarifgebundenen oder an kirchlichen Arbeitsregelungen gebundenen Pflegeeinrichtungen eine Bezahlung von Gehältern der Beschäftigten bis zur Höhe der aus dieser Bindung resultierenden Vorgaben nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden kann. “Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen sollte die Richtlinien bis Ende September festlegen. Die Berufsverbände warten noch immer auf Ergebnisse. Während sich die Verantwortlichen Zeit nehmen, hat der ABVP die Zukunft seiner Mitglieder und damit der ambulanten Pflege selbst in die Hand genommen.Die Richtlinien werden erst wirksam, wenn das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesarbeitsministerium sie genehmigt.”