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Ambulante Pflege im Jahr 2024: Der Druck steigt

Die ambulanten Pflegedienste sehen sich im Jahr 2024 mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert, die eine Anpassung ihrer Strukturen und Arbeitsweisen erfordern. Ein Ausblick.

Ein ganzheitlicher Ansatz, der sowohl die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen als auch die der Pflegekräfte berücksichtigt, ist entscheidend, um die Zukunftsfähigkeit ambulanter Pflegedienste zu gewährleisten. Bildquelle: AdobeStock.

Die enormen Belastungen und der hohe Druck, mit dem Pflegedienste zu kämpfen haben, führen zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem: „Die Versorgung der weiter stark wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen und die dafür notwendigen Investitionen sind nur zu gewährleisten, wenn sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer mit der Pflege identifizieren, eigenes Risiko für neue Angebote eingehen und weiterhin neue Arbeitsplätze schaffen“, fasst Sven Wolfgram, bpa-Geschäftsbereichsleitung ambulant, das Dilemma in der Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift „Häusliche Pflege“ zusammen. „Das aber tun sie nur, wenn sie Rahmenbedingungen vorfinden, in denen es sich planbar und nachhaltig wirtschaften lässt.“

Zentrale Handlungsfelder

Der Experte identifiziert für die kommenden zwölf Monate verschiedene zentrale Handlungsfelder, darunter:

  • Der bürokratische Aufwand, dem sich die ambulanten Pflegedienste immer mehr ausgesetzt sehen, müsse dringend reduziert werden. Das Bundesministerium für Gesundheit verweise auf die Vorgaben der Selbstverwaltung Pflege, die zu zusätzlicher Bürokratie führten. Nur hätten eben gerade die Kostenträger in der Vergangenheit auf eine Vielzahl an Regelungen bestanden und daran bis zu diversen Schiedsstellen- und Schiedspersonenverfahren festgehalten. „Nun werden also auch vor dem Hintergrund der Bestrebungen der Bundesregierung zur Entbürokratisierung Richtlinien und vertragliche Regelungen zu überprüfen sein“, so Sven Wolfgram „Dort darf es dann auch keine Denkverbote geben und die Möglichkeit des effizienteren Zusammenarbeitens muss für alle Vertragsparteien in den Vordergrund rücken.“
  • Einen großen Anteil an der Entstehung effizienterer Strukturen werde auch in ambulanten Pflegediensten die Digitalisierung einnehmen. Noch immer werde allerdings zäh um die Finanzierung für die verpflichtende Anbindung in die TelematikInfrastruktur gerungen. „Für viele technische Neuerungen und digitale Umsetzungsmöglichkeiten gibt es keine Finanzierungsregelungen“, führt Sven Wolfgram aus. „Hier muss der Bundesgesetzgeber aktiv werden.“
  • Eine besondere Herausforderung in diesem Jahr bestehe für diejenigen ambulanten Pflegedienste, die im Bereich der außerklinischen Intensivpflege bis zum 1. Juli 2024 neue Versorgungverträge gemäß § 132 l SGB V schließen müssen. „Die Verhandlungen sind von den Krankenkassen gemeinsam und einheitlich zu führen, was offensichtlich zu einem unter den Krankenkassen nur schwer zu realisierenden Abstimmungsbedarf geführt hat“, betont Sven Wolfgram. „Es wird inzwischen deutlich, dass kollektive Verhandlungen zur Umsetzung einheitlicher Verträge und fairer Vergütungsregelungen nicht von allen Krankenkassen gewünscht sind.“

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der Januar-Ausgabe der Fachzeitschrift „Häusliche Pflege“.