Politik

Ampel will innovative Wohnformen stärker fördern

Die zukünftigen Regierungsparteien haben sich darauf verständigt, das Sozialgesetzbuch XI um innovative quartiernahe Wohnformen zu erweitern und gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen eine Förderung zu ermöglichen. wig Wohnen in Gemeinschaft e.V., Fachverband für ambulante Wohnformen, begrüßt diese Entscheidung.

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Foto: AdobeStock/WavebreakmediaMicro Für ambulante Wohn- und Betreuungsformen im Quartier springt die Koalitionsampel in Zukunft auf Grün.

„Wir sehen darin ein deutliches Signal, dass die auf stationäre Versorgung reduzierte Angebotsstruktur aufgebrochen wird,“ so der Vorsitzende Claudius Hasenau. Endlich spiegele sich die veränderte Lebenswirklichkeit Pflegebedürftiger auch gesetzlich und politisch wider.

Der Fachverbandsvorsitzende, selbst Geschäftsführer eines Pflege- und Gesundheitsdienstes mit 450 Mitarbeitenden, einer Tagespflege und 18 ambulant betreuten Demenz-Wohngemeinschaften, kann sich noch nicht vorstellen, wie sich der im Koalitionsvertrag formulierte, aber abstrakte Wille zur Förderung innovativer, quartiersnaher Wohnformen in die Wirklichkeit übertragen lässt. Er verweist auf die in der Berliner Erklärung des Fachverbands Anfang Oktober aufgelisteten Stolpersteine bei der Realisierung ambulanter Pflege- und Betreuungsprojekte, die die Bereitschaft der Akteure, diese zu ermöglichen, oft eher verhindern als fördern. Diese Position vertritt auch der wig-Justiziar, Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel: „Alle Akteure benötigen dringend Rechtssicherheit. Der kommunale Flickenteppich speziell im Bereich der Sozialhilfe muss umgehend beseitigt werden“.

An der Tagesordnung seien, so Hasenau, Auseinandersetzungen mit Kostenträgern und Behörden, die sich weigern, die notwendigen Investitionen für diese Sonderbauten oder den Mehraufwand, der mit innovativen Wohnformen einhergehe, anzuerkennen und zu finanzieren. Er erlebe endlose Diskussionen über die Angemessenheit der Mietkosten. Claudius Hasenau: „Wir müssen ständig rechtfertigen, was das Wohnen in innovativen Wohnformen kosten darf – aus der Grundsicherung heraus oder dem Recht der Pflegebedürftigkeit als Hilfe zur Pflege.“ Mittlerweile beschäftigt diese Frage die Landessozialgerichte. „Die aktuelle Rechtsunsicherheit führt zu einem Rückgang der Investitionsbereitschaft in innovative Wohnformen“, so Hasenau.