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AOK Nordost muss Zuschlag für Alten-WG in Mecklenburg-Vorpommern anerkennen

In Neubrandenburg haben Bewohner einer Alten-WG nach
jahrelangen Streitigkeiten mit der AOK Nordost nun vom
Landessozialgericht recht und können mit einer hohen
Nachzahlung der Kasse rechnen.

- Vor dem Landsozialgericht in Mecklenburg-Vorpommern hatte die AOK Nordost das Nachsehen. Foto: AdobeStock/Cevahir

Bereits im Jahr 2014 hatten sie vor dem Sozialgericht
gegen ihre Pflegekasse, die AOK Nordost, geklagt, weil
diese ihnen rechtswidrig den sogenannten
Wohngruppenzuschlag von monatlich 200 Euro gestrichen
hatte. Von diesem Betrag wird eine Präsenzkraft
bezahlt, die sich um die Organisation und die
Verwaltung der WG sowie die gemeinsame Betreuung
kümmert.

Die AOK Nordost vertrat jedoch die Ansicht, die
gesetzlichen Voraussetzungen für die Präsenzkraft seien
nicht gegeben. Nun, vier Jahre später, sah das
Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern die
Klage als begründet an. Der bpa in
Mecklenburg-Vorpommern begrüßte die Entscheidung. "Das
sind deutliche Worte, von denen zu hoffen ist, dass die
Kasse nunmehr auch in allen anderen Verfahren den alten
und pflegebedürftigen Menschen ihr Recht zukommen
lässt", so der Vorsitzende Michael Händel.