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Apothekengesetz könnte Pflegeeinrichtungen bei Rezeptmanagement und Schnelltests entlasten

Der Bundestag berät in erster Lesung über das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG). Für die ambulante und stationäre Langzeitpflege stecken darin handfeste Vereinfachungen – vom Rezeptweg bis zur eigenständigen Erregerabklärung.

Der Gesetzentwurf zielt unter anderem darauf ab, die Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern. Foto: AdobeStock/contrastwerkstatt

Das ApoVWG wird laut bibliomed-pflege.de am 26. Februar 2026 erstmals im Bundestag behandelt. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Abläufe zwischen Arztpraxen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen zu straffen und die Arzneimittelversorgung insbesondere im ländlichen Raum zu sichern.

Drei Neuerungen für den Pflegealltag

Die Gesundheitsberaterin Heike Jurgschat-Geer hat auf LinkedIn drei Aspekte des Entwurfs herausgestellt, die für beruflich Pflegende besonders relevant sind:

Direktübermittlung von Rezepten: Arztpraxen sollen Rezepte und E-Rezepte künftig unmittelbar an die heimversorgende Apotheke senden dürfen. Laut Jurgschat-Geer könnte das Rückfragen und Botengänge spürbar reduzieren. Die Bundesregierung plant dazu eine flankierende Verordnung zur Apothekenbetriebsordnung, die unter anderem Vergütungs- und Ablaufregeln regeln soll.

Schnelltests durch Pflegefachpersonen: In zugelassenen Pflegeeinrichtungen sollen Pflegefachkräfte eigenständig Schnelltests gegen gängige Erreger wie Covid, Influenza, Norovirus und RSV durchführen können. Dafür sieht der Entwurf eine teilweise Aufhebung des Arztvorbehalts im Infektionsschutzgesetz vor.

Arzneimittelabgabe ohne physisches Rezept: In Ausnahmesituationen – etwa bei Aufnahme, Entlassung, an Wochenenden oder Feiertagen – soll die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente auch ohne vorliegendes Rezept möglich sein, sofern die Verordnungsinformationen vorliegen. Das betrifft laut dem Entwurf Fälle wie Anschlussversorgungen oder unkomplizierte akute Erkrankungen. Jurgschat-Geer sieht darin das Potenzial, Versorgungslücken an Randzeiten zu verringern und die Versorgungssicherheit zu verbessern.

Stabilere Strukturen auf dem Land

Über die Pflegepraxis hinaus setzt der Entwurf laut bibliomed-pflege.de auf flexiblere Apothekenstrukturen: Die Hürden für Zweigapotheken sollen gesenkt, Öffnungs- und Notdienstmodelle erweitert werden. Apotheken sollen zudem künftig Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen durchführen und Präventionsleistungen bei Herz-Kreislauf-Risiken, Diabetes sowie tabakassoziierten Erkrankungen anbieten dürfen. Die Details werden im weiteren parlamentarischen Verfahren beraten.

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie in der Dokumentation des Bundestags. Die Liveübertragung der 1. Lesung findet am Donnerstag, den 26. Februar um 11.20 Uhr statt.