Außerklinische Intensivpflege
Außerklinische Intensivpflege: Neue Richtlinie in Kraft getreten
Die „Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege“ ist in Kraft getreten. Der Bundesanzeiger hat den Beschluss des Gemeinsamen Bundesauschusses (G-BA) am 18. März veröffentlicht.

Die Richtlinie regelt die Frage, wann Betroffene Anspruch auf Leistungen der außerklinischen Intensivpflege haben und definiert, wie eine eventuelle Entwöhnung von der Beatmung abläuft.
Ausführliche Informationen zu den Neuerungen lesen Sie im Themenspecial „AKI-Richtlinie – das sind die neuen Regelungen“ von Prof. Ronald Richter unter kai-intensiv.de.
Die Richtlinie und ihre Auswirkungen auf die außerklinische Intensivpflege sind das große Thema beim KAI Rechtstag außerklinische Intensivpflege am 17. Mai in Düsseldorf.
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