Außerklinische Intensivpflege
Behindertenbeauftragte der Länder kritisieren IPReG
Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen haben Nachbesserungen am Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG) gefordert. Die Regelungen zur Versorgungsform entsprächen noch immer nicht der UN-Behindertenrechtskonvention,

Ob intensivpflegebedürftige Menschen künftig selbst bestimmen können, im eigenen zu Hause gepflegt zu werden, sei nach der aktuellen Fassung des IPReG unklar, so die Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Länder.
Foto: Florian Arp
Alle Beauftragten der Länder für Menschen mit Behinderungen fordern die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, dem Gesetzesentwurf in der derzeitigen Fassung nicht zuzustimmen und Änderungsanträge zu folgenden Punkten zu stellen: "Das verfassungsmäßig verbriefte Wunsch- und Wahlrecht des Wohnortes und der Wohnform darf nicht aufgrund des Fachkräftemangels ausgehebelt werden. Es müssen der Sicherstellungsauftrag der Krankenkassen und auch der Erstattungsanspruch gegenüber den Krankenkassen für selbstbeschafftes Personal gesetzlich verankert werden."
Nur so könne das Recht auf Selbstbestimmung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden. Da es bei diesen gesetzgeberischen Änderungen um grundlegende Freiheitsrechte von Menschen mit Behinderungen gehe, sei in besonderem Maße darauf zu achten, die Verbände der Menschen mit Behinderungen nach dem Grundsatz "Nichts über uns ohne uns" konsequent einzubinden.
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