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Betriebswirtschaftliches Denken vorerst zurückstellen
In der Krise ist nun sofort eine Dokumentation der Mehrkosten notwendig
Betriebswirtschaftliches Denken im Sinne des bisher angewandten und in der Pflegeversicherung verankerten Minimalprinzips wird umgedreht und in gewisser Weise für begrenzte Zeit ausgesetzt.

Das Minimumprinzip bedeutet, ein gegebenes Ziel mit möglichst geringem Mitteleinsatz zu realisieren.
Das Maximumprinzip bedeutet, dass mit gegebenem Mitteleinsatz ein größtmöglicher Nutzen zu erzielen ist – oder anders ausgedrückt für einen ambulanten Dienst: Mit den vorhandenen Sach- und Personalkosten soll ein größtmöglicher Nutzen für die Kunden (Patienten) geschaffen werden.
Bisher galt in der Pflegeversicherung das Minimalprinzip, das auch in der Pflege-Buchführungsverordnung verankert ist.
Was bedeutet die Umkehrung der Wirtschaftlichkeitsprinzipien und die Aussetzung des absoluten Wirtschaftlichkeitsgebots konkret für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste?
Es geht jetzt in dieser Krisenzeit nicht mehr um die Frage,
- "Wie erbringen wir mit geringstmöglichem Aufwand die Leistungskomplexe?"
sondern es geht umgekehrt um Fragen wie
- Welche Menschen können wir überhaupt noch versorgen mit unseren knappen Personal-Ressourcen?
- Wie können wir ein Maximum an Pflegebedürftigen erreichen?
- ist es nicht besser, vorwiegend Pflege zu erbringen, und Hauswirtschaft hintenanzustellen?
Prozesse, die in der Vergangenheit immer wieder optimiert wurden, wie zum Beispiel die wirtschaftliche Touren – und Personal-Einsatz-Planung, müssen nun nach anderen Gesichtspunkten geplant und durchgeführt werden.
Durch die Krise entstehen Mehrkosten. Vor allem durch die gesetzlich auferlegten Maßnahmen führt dies zu teilweise deutlich höheren Aufwendungen.
Mit dem Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz ist in § 150 Abs. 2 SGB XI für zugelassene Pflegedienste ein Kostenerstattungsverfahren beschlossen worden. Dieser Anspruch gibt den ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten die Sicherheit, durch die Pandemie bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
Die dadurch die Veränderungen bedingten Mehrkosten müssen also von den Pflegekassen erstattet werden. Das alte Kostenerstattungsprinzip (wie vor Einführung der Pflegeversicherung) greift also wieder in dieser Zeit.
Krisen-Tipps
Dokumentieren Sie alle durch die Corona-Krise verbundenen Mehrkosten
Das können Sachkosten sein, wie zum Beispiel Handschuhe, Masken, Desinfektionsmittel und andere durch die Pandemie bedingte Mehrkosten.
oder durch höheren Zeitverbrauch bedingte Personalkosten, wie z. B.
- längere Fahrt- und Wegezeiten durch geänderte Tourenplanung
- verlängerte Zeiten für Vor- und Nachbereitung der Einsätze bei den Kunden und die zusätzliche Zeit für Hygienemaßnahmen
- Mitarbeiter, die wegen eines Corona-Verdachtes nicht arbeiten dürfen, müssen durch zusätzliches Personal ersetzt werden, obwohl die bisherigen Personalkosten weiterlaufen
- Mindereinnahmen durch abgesagte Einsätze von geplanten Einsätzen und Patienten
- usw. usw.
Die neue Zeit bedeutet also nicht, betriebswirtschaftliches Denken außer Kraft zu setzen. Wir müssen nur für eine Übergangszeit andere Aspekte in unsere Überlegungen mit einbeziehen. Deshalb ist eine zwischenzeitliche Anpassung des Controllings vonnöten, und neue Kosten müssen differenziert erfasst werden, auch die Zeiten, die zu höheren Personalkosten führen.
Was nicht berücksichtigt werden darf, sind Verluste und Unwirtschaftlichkeit, die schon vor den gesetzlichen bestimmten Maßnahmen vorhanden waren, also vor März 2020.
Diese strukturellen Defizite müssen auch nach Überwindung der Krise und nach dem Ersatz der für die Krise notwendigen Kosten in den Griff bekommen werden.
Nach der Krise kann wieder nach dem Minimalprinzip verfahren werden, und auch das "Krisen-Controlling" kann wieder zurückgefahren werden.
Eine ausführlichere und begründete Darstellung erfolgt im Mai 2020 in PDL-Praxis, dem Supplement in der Fachzeitschrift Häusliche Pflege.
Ich wollte mit diesen aktuellen Hinweis, der aus meiner Sicht sehr wichtig ist, nicht so lange zurückhalten.
Weitere aktuelle Tipps, Hinweise und Empfehlungen erfolgen hier in den nächsten Monaten in diesem BLOG und an anderer Stelle.
Herzlichst, Ihr Thomas Sießegger
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