Aus- und Weiterbildung

Bezahltes Pflegestudium soll durch Eigenanteile finanziert werden

Obwohl Gesundheits- und Bildungsexperten die von der Bundesregierung geplante Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung begrüßen, gibt es deutliche Kritik an der Finanzierung.

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Die Bundesregierung plant, die hochschulische Pflegeausbildung zu stärken und attraktiver zu machen. Die Pflegestudenten sollen eine Ausbildungsvergütung erhalten und das Studium soll als duales Studium mit einem praktischen Ausbildungsanteil gestaltet werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, der am 27. September 2023 im Gesundheitsausschuss des Bundestages diskutiert wurde. Die Experten begrüßten die Reform, forderten aber Nachbesserungen in einigen Punkten.

Die hochschulische Pflegeausbildung sei wichtig, um den steigenden Anforderungen an die Pflege gerecht zu werden, sagten die Sachverständigen. Die Zahl der Pflegestudenten sei jedoch noch zu gering. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verwies auf den Erfolg der vollakademisierten Hebammenausbildung, die einen stetig steigenden Trend zeige. Die DKG forderte, die Pflegeausbildung an den Hochschulen weiter auszubauen und zu fördern.

Ein Streitpunkt war die Finanzierung der Reform. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Ausgleichsfonds eingerichtet wird, in den Bund, Länder, Kranken- und Pflegeversicherung und mittelbar die Pflegebedürftigen einzahlen. Der Fonds soll die Kosten für die praktische Ausbildung übernehmen. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) lehnte diese Regelung ab und argumentierte, dass die akademische Ausbildung eine hoheitliche Aufgabe des Staates sei und nicht auf die Versicherten abgewälzt werden dürfe.

Auch die Gewerkschaft verdi kritisierte den Gesetzentwurf. Sie bemängelte, dass nicht klar definiert sei, welche Tätigkeiten die hochschulische Pflegeausbildung von der beruflichen unterscheide. Die Abgrenzung zwischen komplexen und hochkomplexen Pflegeprozessen sei nicht immer möglich und sinnvoll. Verdi forderte eine bessere Integration der beiden Ausbildungswege.

Der Deutsche Pflegerat (DPR) sprach sich für eine Abkopplung der Ausbildungskostenumlage von den Eigenanteilen der Pflegebedürftigen aus. Diese würden durch die Reform zusätzlich belastet. Der DPR plädierte für ein pflegepolitisches Gesamtkonzept, das eine solidarische Finanzierung der Pflege sicherstelle.