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BKSB fordert konkrete Reformen und Gemeinnützigkeit

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen vermisst im ersten Sachstandsbericht zum „Zukunftspakt Pflege“ klare Umsetzungspläne. Der Verband legt einen 10-Punkte-Katalog vor, der von der Vollversicherung bis zum Verbot gewinnorientierter Einrichtungen reicht.

Prof. Dr. Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB)
Prof. Dr. Alexander Schraml, Vorsitzender des Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen e.V. (BKSB) Foto: BKSB

Der Bundesverband der kommunalen Senioren- und Behinderteneinrichtungen (BKSB) bewertet den ersten Sachstandsbericht zum „Zukunftspakt Pflege“ als unzureichend. „Einige gute Ansätze, aber wenig Konkretes“, fasst BKSB-Vorsitzender Prof. Dr. Alexander Schraml die Analyse zusammen, wie der Verband am 21. Oktober 2025 mitteilte. Der BKSB vertritt bundesweit 97 Träger mit über 400 Einrichtungen in 11 Bundesländern und repräsentiert mehr als 32.000 Pflegeplätze nach SGB XI.

Finanzierung: Vollversicherung statt höhere Zuzahlungen

Der Verband lehnt eine bloße Erhöhung der Leistungsbeträge ab, da das finanzielle Risiko weiterhin bei den Pflegebedürftigen liegen würde. Stattdessen fordert der BKSB laut Medienmitteilung zunächst die Einführung des sogenannten Sockel-Spitze-Tauschs mit festen und angemessenen Zuzahlungsbeträgen. Mittelfristig soll eine Pflegevollversicherung das Ziel sein.

Etwaige Defizite bei der Pflegeversicherung sollen nach Vorstellung des Verbands durch den Staatshaushalt getragen werden, indem versicherungsfremde Leistungen identifiziert und finanziert werden. Eine obligatorische private Zusatzversicherung wird abgelehnt – der BKSB begründet dies mit einer nicht zu verantwortenden einseitigen Belastung der Beitragszahlenden und enormem Bürokratieaufwand.

Leistungsbündelung und Vergütungsreform gefordert

Der Verband fordert eine grundlegende Neuordnung der Leistungen nach SGB XI. Die ausufernde Differenzierung müsse ein Ende finden, schreibt der BKSB. Einbezogen werden sollen auch Leistungen des Krankenversicherungsrechts, die der Pflege nahestehen, wie etwa die geriatrische Rehabilitation.

Besonders dringlich sei die gesonderte Vergütung der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen, die bereits einbezogen wurde, so der Verband. Die Kurzzeitpflege bedürfe einer umfassenden Reform mit einheitlicher Rechtsgrundlage, erweiterten Leistungsinhalten und höheren Leistungsbeträgen.

Sozialhilfe: Zahlung ab Antragstellung verlangt

Bei sozialhilfebedürftigen Pflegeheimbewohnern fordert der BKSB eine Verlagerung des Risikos möglicherweise unrechtmäßiger Sozialhilfeleistungen auf die Sozialhilfeträger. Laut Verband müssen Pflegeheime oft viele Monate, nicht selten über ein Jahr auf das Heimentgelt warten. Künftig soll ab Antragstellung gezahlt werden.

Liquiditätsengpässe und Forderungsausfälle gefährden nach Darstellung des BKSB die Existenz vieler Pflegeeinrichtungen. Das Sozialhilferecht (SGB XII) müsse entsprechend geändert werden. Andernfalls drohe die Gefahr, dass sozialhilfebedürftige Menschen nicht mehr ins Pflegeheim aufgenommen werden oder Heimverträge wegen Zahlungsverzug gekündigt werden.

Prüfungen, Leiharbeit und Investitionsförderung

Der Verband fordert die Abschaffung von Doppelprüfungen durch den Medizinischen Dienst und die Heimaufsicht. Regelprüfungen in Pflegeheimen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI sollen auf den Medizinischen Dienst beschränkt werden. Die Heimaufsicht soll laut BKSB erst bei gravierenden Mängeln und notwendigen hoheitlichen Maßnahmen zuständig werden.

Die sogenannte Leiharbeit bei Pflege- und Betreuungskräften soll verboten oder zumindest auf den kontrollierten Einsatz im Krisenfall reduziert werden. Der Verband begründet dies mit erheblichen Qualitätseinbußen, da Leiharbeitskräfte kurzfristig nicht hinreichend eingearbeitet werden könnten und nicht selten das nötige Verantwortungsgefühl vermissen ließen. Zudem führe der Einsatz zu einer Verschlechterung des Betriebsklimas und zu nicht refinanzierten Personalkosten.

Die Investitionsförderung durch die Länder müsse wieder zur Regel werden, fordert der BKSB. Die Länder könnten nicht einerseits steigende Belastungen der Sozialhilfeträger kritisieren und andererseits eine spürbare Entlastung der Pflegeheimbewohner bei den Investitionskostenumlagen verhindern.

Einheitliche Standards und kommunale Verantwortung

Die Länder sollen sich kurzfristig auf einheitliche Vorgaben für Bau und Betrieb von Pflegeheimen sowie ambulant betreuten Wohngemeinschaften einigen. Die zum Teil erheblichen Abweichungen über die Landesgrenzen hinweg seien sachlich nicht gerechtfertigt und willkürlich, schreibt der Verband. In diesem Zusammenhang sei auch eine Entbürokratisierung dringend erforderlich. Mittelfristig müsse durch eine Grundgesetzänderung das Heimrecht wieder auf die Bundesebene gehoben werden.

Der BKSB fordert eine Stärkung der kommunalen Verantwortung. Dazu gehöre eine verbindliche Bedarfsplanung mit Angebotssteuerung. Dementsprechend müsse auch der Kontrahierungszwang für die Pflegekassen aufgehoben werden. Die Pflegestützpunkte der Kommunen sollen zur zentralen Beratungs- und Koordinierungsinstitution ausgebaut werden, wofür die Kommunen finanziell hinreichend auszustatten seien.

Gemeinnützigkeit als Voraussetzung für Versorgungsverträge

Angesichts der Skandale in Pflegeheimen privater Konzerne fordert der Verband eine grundlegende Änderung bei der Vergabe von Versorgungsverträgen. Der BKSB verweist auf aktuelle Fälle bei Alloheim sowie frühere Skandale in Schliersee und Augsburg. Versorgungsverträge nach SGB XI sollen künftig nur noch mit Pflegeheimen geschlossen werden, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Paragrafen 51ff der Abgabenordnung verfolgen – also gemeinnützig sind.

Der Anreiz zur Kosteneinsparung um jeden Preis zur Erhöhung der Gewinnerzielung für private Eigner müsse unterbunden werden, schreibt der Verband. „Der Anreiz zur Kosteneinsparung um jeden Preis, um die Gewinnerzielung für private Eigner zu erhöhen, muss unterbunden werden. Auf Kosten der Versorgungsqualität und zu Lasten der öffentlichen Kassen (Sozialhilfeträger und Pflegeversicherung) werden dem Pflegesystem jährlich Millionenbeträge entzogen. Die steuerliche Gemeinnützigkeit ist – entgegen den Kampagnen der Verbände privater Betreiber – unabhängig vom Rechtsträger, sie steht also auch privaten Betreibern offen“, so der BKSB.