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bpa Arbeitgeberverband und bpa stellen einheitliche Arbeitsvertragsrichtlinien vor

Mit breiter Zustimmung der Mitgliederversammlung hat
die Landesgruppe Niedersachsen des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) erstmals
verbindliche Arbeitsvertragsrichtlinien auf den Weg
gebracht. Damit seien höhere Gehälter für Pflegekräfte
sofort möglich, sobald die Kassen die Refinanzierung
sicherstellen.

- bpa-Präsident Bernd Meurer nimmt die Krankenkassen in die Pflicht. Foto: Holger Göpel

"Wir haben geliefert; ab morgen müssen die Kassen und
die Politik erklären, wann sie die höheren Entgelte
durch eine Anpassung der Vergütung endlich scharf
stellen", erklärte bpa-Präsident Bernd Meurer in
Hannover für bpa und bpa Arbeitgeberverband. Die
niedersächsischen Pflegeunternehmen stimmten mit
tosendem Applaus zu. Die Arbeitsvertragsrichtlinien des
bpa Arbeitgeberverbandes sehen auch eine auf
Niedersachsen angepasste Vergütungstabelle auf
anspruchsvollem Niveau vor. "Damit zeigen wir deutlich,
dass auch die privaten Anbieter bereit sind, Gehälter
auf dem Niveau einer Arbeitsvertragsrichtlinie zu
bezahlen. Wir Privaten liefern damit unseren Teil für
eine bessere Bezahlung der Pflegekräfte in
Niedersachsen." Nach dem klaren Bekenntnis der
bpa-Mitgliedsunternehmen in Niedersachsen zu den
Arbeitsvertragsrichtlinien liege der Ball im Feld der
Politik und der Kostenträger, so Meurer.

"Die Kassen haben sich bisher gerne aus der
Verantwortung genommen, wenn es darum ging, höhere
Löhne in der Altenpflege auch zu refinanzieren." Auch
die Landesregierung sei gefragt: Es dürfe nicht sein,
dass die Mitgliedseinrichtungen des bpa in
Niedersachsen bereit sind, höhere Löhne zu bezahlen,
und die Kostenträger ihren Refinanzierungsbeitrag nicht
leisten. "Mit diesen Arbeitsvertragsrichtlinien haben
alle, die beim Thema Bezahlung bisher mit dem Finger
auf die privaten Anbieter gezeigt haben, keine Ausreden
mehr. Nach dem bpa müssen nun auch Kostenträger und
Politik handeln." Die privaten Pflegearbeitgeber in
Niedersachsen übernehmen mit der heutigen deutlichen
Zustimmung zu den Arbeitsvertragsrichtlinien die
Verantwortung, die ihnen die Soziale Marktwirtschaft
zuteilt. Damit bleibt Wettbewerb auf dem Pflegemarkt
ohne flächendeckende Einheitslöhne möglich, um die
Versorgung von Pflegebedürftigen auf dem flachen Land
wie in den Städten gleichermaßen zu sichern. "Höhere
Gehälter für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dürfen nun nicht zulasten der Pflegebedürftigen und
Angehörigen gehen, sondern müssen durch die
Kostenträger refinanziert werden", so Meurer. (dpa)