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Bundestag berät über Pflegelöhne

Der Bundestag hat am 26. September in erster Lesung das von der Bundesregierung beschlossene Pflegelöhneverbesserungsgesetz beraten.

- Foto: Deutscher Bundestag/Axel Hartmann

Die Bundesregierung hat dazu einen Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege (19/13395) vorgelegt. Die Pflegekassen könnten ihren gesetzlichen Auftrag nur erfüllen, wenn genügend Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Da schon heute viele Stellen unbesetzt seien, müsse es ein wesentliches sozialpolitisches Anliegen sein, den Pflegeberuf wieder attraktiver zu gestalten, schreibt die Regierung in der Begründung.

Um bessere Löhne in der Pflegebranche, vor allem in der Altenpflege, durchzusetzen, schlägt die Bundesregierung zwei Möglichkeiten vor: Zum einen über einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, die sogenannte Tarifvertragslösung. Zum anderen über die Festlegung eines Mindestlohns durch eine dafür eingesetzte Kommission, die sogenannte Kommissionslösung. Für beide Wege müssen entsprechende Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), die Paragrafen 7 und 12, geändert werden.

Bei der Tarifvertragslösung schließen die Tarifpartner einen flächendeckenden Tarifvertrag ab, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage des AEntG dann für allgemeinverbindlich erklärt. Da in der Branche viele kirchliche Träger aktiv sind, war es im Vorfeld umstritten, wie deren Selbstbestimmungsrecht gewahrt werden soll. Dies soll nun dadurch sichergestellt werden, dass vor Abschluss eines Tarifvertrages die kirchlichen Pflegelohn-Kommissionen angehört werden müssen. Mindestens zwei Kommissionen repräsentativer Religionsgemeinschaften müssen zustimmen, damit die Tarifpartner die Ausdehnung des Tarifvertrages auf die gesamte Branche beantragen können.

Bei der Kommissionslösung wird über höhere Lohnuntergrenzen die Bezahlung in der Pflege insgesamt angehoben. Eine künftig dauerhaft installierte und paritätisch besetzte Pflegekommission soll dafür Vorschläge erarbeiten. Diese Mindestlöhne kann das BMAS dann allgemeinverbindlich für die ganze Branche, einheitlich in Ost- und Westdeutschland, festlegen.

"Das Gesetz hat wenig mit besseren Löhnen zu tun, sondern es ist schlichte Klientelpolitik. Denn für die in der Altenpflege eher unbedeutenden Kleingruppen von AWO und Verdi soll ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag über den § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) organisiert werden. Das ist rechtlich verwegen und bedient Organisationsinteressen. Die Bundesregierung ist sogar bereit, an verfassungsrechtliche Grenzen zu gehen und verstößt gegen die Tarifautonomie. Die Vertragsfreiheit, unternehmerische Handlungsfreiheiten und Demokratie- und Verhältnismäßigkeitsgrundsätze spielen für die Regierung offenbar keine große Rolle mehr", sagte der Präsident des bpa Arbeitgeberverbands, Rainer Brüderle.