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Bundestag beschließt Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

Der Bundestag hat in 2. und 3. Lesung das "Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege" (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) am 26. November beschlossen.

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Um dem Infektionsrisiko Rechnung zu tragen, sollen Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik möglich sein.

Foto: DBT/photothek.net

Neben der Finanzierung von 20.000 zusätzliche Stellen für Pflegehilfskräfte der vollstationären Altenpflege und einen Bundeszuschuss aus Steuermitteln für die GKV in Höhe von 5 Milliarden Euro gibt es noch weitere Änderungen.

Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger sollen bis Ende März 2021 nicht nur in der eigenen Häuslichkeit, sondern auch telefonisch, digital oder mittels Einsatz von Videotechnik ermöglicht werden.

Im Bereich der Pflege werden wesentliche, bisher bis zum 31. Dezember 2020 befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung von Pflegeeinrichtungen, Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies gilt beispielsweise für die Kostenerstattungsregelungen, über die stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und Anbieter von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ihre pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen erstattet bekommen können.

Die Auswirkungen und Änderungen des Gesetzes auf die ambulante Pflege beschreibt ein Beitrag von Andreas Heiber in der kommenden Ausgabe von CAREkonkret.