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Caritasverband – Elisabeth Fix: Nutzen muss für alle erfahrbar sein
Die Caritas habe sich stets für die Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die TI ausgesprochen, erklärt Elisabeth Fix, Co-Leiterin der Kontaktstelle Politik des Deutschen Caritasverbandes. Doch aktuell diskutierte neue Fristen zur verpflichtenden Anbindung bereits zum 1. Juli 2024 seien verfrüht.

Von Dr. Elisabeth Fix
„Nach dem vorliegenden Referentenentwurf zur Pflegereform müssen nun alle Pflegeeinrichtungen bis zum 1.7.2024 an die TI angebunden sein, um den Zugriff auf die ePA (elektronische Patientenakte) zu ermöglichen (Anm. der Redaktion: Die Frist wurde zwischenzeitlich laut Kabinettsentwurf auf Juli 2025 verlängert). Die Caritas hat sich stets für die Anbindung der Einrichtungen an die TI ausgesprochen und auf die Nutzung der Potenziale der Digitalisierung gesetzt. Beispielhaft seien genannt: eine lückenlose digitale Kette der eHKP, angefangen von der ärztlichen Verordnung über die Genehmigung der Krankenkassen bis hin zur digitalen Abrechnung. Oder die zahlreiche Touren sparende Nutzung des eRezepts. Allein: Die Anwendungen müssen in der Praxis existieren und funktionieren. In anderen Worten: Der Nutzen muss für alle Beteiligten erfahrbar sein.
Jetzt noch teure Konnektoren anschaffen?
Nun hat der Gesetzgeber die Einführung der kontaktlosen TI 2.0 für 2025 angekündigt. Welchen Sinn macht es vor diesem Hintergrund, wenn die Einrichtungen und Dienste jetzt teure Konnektoren und Kartenterminals anschaffen sollen und die Wartefristen für das dazu gehörige Equipment Monate betragen? Zumal gleichzeitig die Finanzierungsmodalitäten für die Anschaffung neu geregelt werden. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber die bestehenden TI- Pauschalen auf monatliche Pauschalen umgestellt. Die entsprechenden Vereinbarungen können die Vertragspartner aber erst schließen, wenn die KBV einen neuen Bundesmantelvertrag mit dem GKV ausgehandelt hat. Damit kann frühestens zum Sommer 2023 gerechnet werden.
Verpflichtende Anbindung erst mit TI 2.0
Insgesamt sind Finanzierungssicherheit, Rechtssicherheit und ein erkennbarer Nutzen zwingende Voraussetzungen, um Einrichtungen nicht bereits im Registrierungsprozess zu demotivieren. Deshalb schlägt die Caritas vor, die verpflichtende Anbindung der Einrichtungen an die TI erst mit der Einführung der TI 2.0 im Jahr 2025 vorzusehen.“
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