Corona
Coronavirus-Testverordnung: Abrechnungsprobleme befürchtet
Nachdem der GKV-Spitzenverband bereits zum 25. Mai eine Anpassung seines FAQ-Papiers zur Abrechnung von PoC-Testungen durch Pflegeeinrichtungen vorgenommen hatte, soll zum 25. Juni eine Anpassung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes in Kraft treten. Der bad e. V. sieht erhebliche Risiken für Pflegeunternehmen.

Bereits zur Anpassung des FAQ-Papiers des GKV-Spitzenverbandes habe der bad e. V. sich kritisch geäußert. Insbesondere die überraschende und einseitig bestimmte Festlegung, wonach die Kostenerstattung für die Durchführung von Eigentestungen von Pflegekräften und sogar bereits die Verwendung von bestimmten Test-Kits, die nach Herstellerangaben nicht ausschließlich durch Dritte durchzuführen sind, nicht möglich sein soll, können wir nicht nachvollziehen. Wenn nun auch der Bund für eine Anpassung der Coronavirus-Testverordnung diese nicht nachvollziehbaren Grundsätze aufgreift und identisch regeln will, schafft dies noch mehr Unsicherheiten für Pflegeeinrichtungen. Es droht auch hier, dass die Einrichtungen auf ihren Kosten sitzen bleiben“, fasst Andrea Kapp, Bundesgeschäftsführerin des bad e. V., den aktuellen Sachstand zusammen.
„Grundsätzlich begrüßen wir natürlich, dass die Inhalte der Testverordnung regelmäßig auf die aktuellen Anforderungen und die aktuelle Marktsituation bei der Beschaffung von PoC-Tests hin geprüft werden. Dies ist richtig und wichtig, um unnötige Mehrkosten auszuschließen“, äußert Andreas Kern, Bundesvorsitzender des bad e. V. „Ganz besonders freuen wir uns natürlich, dass der Gesundheitsminister offenbar unsere Kritik zum FAQ-Papier aufgreift, und nun ausdrücklich die ‚Eigentestung durch Pflegefachkräfte‘ in der Testverordnung regeln will. Hier allerdings bei der Erstattung der Sachkosten unscharf zwischen ‚Schnelltest‘ und ‚Selbsttest‘ zu unterscheiden, lässt weiterhin das Problem unberücksichtigt, dass viele Schnelltests auch zeitgleich vom Hersteller zur Selbsttestung freigegeben sind und somit nach der geplanten Definition auch Selbsttests darstellen. Das ist für Pflegeinrichtungen praktisch gar nicht mehr handhabbar und schafft vermeidbare Unsicherheiten“, schließt Kern.“
„Im Interesse der von uns vertretenen Pflegeeinrichtungen fordern wir daher auch vom Gesundheitsministerium eine Klarstellung, dass alle offiziell vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelisteten PoC-Tests zur professionellen Anwendung identisch behandelt werden. Losgelöst davon, ob der Hersteller für das Produkt auch eine ‚Eigenanwendung‘ für möglich hält oder nicht. Nur so lassen sich die absehbaren Probleme und Auseinandersetzungen im Abrechnungsverfahren, mit denen sich dann im Ernstfall die Gerichte beschäftigen müssen, vermeiden“, mahnt Kapp.
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