Häusliche Pflege-Blog
Die wichtigsten Pflegegrade in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020
Vorbereitungen für das Jahr 2017 + + + Dieser Blog-Beitrag ist die No. 11 von 12 in einer kleinen Serie

Vorbereitungen für das Jahr 2017 + + +
Dieser Blog-Beitrag ist die No. 11 von 12 in einer kleinen Serie die sich mit wichtigen Hinweisen beschäftigt, was hinsichtlich des PSG II und des PSG III für das Jahr 2017 zu tun ist. Ich habe seit Ende Dezember 2016 leider einen "Stau" gehabt, um die vielen vielen Anfragen und Beratungen und Projekte abzuhandeln, die im Zusammenhang mit dem PSG II und III entstanden sind. Jetzt allmählich sehe ich "Land in Sicht". Vermutlich wird Ihnen das ähnlich ergehen?
Bisher war das so:
Die Sachleistungen wurden bundesweit im Durchschnitt folgendermaßen ausgeschöpft:
- in Pflegestufe I (468 € + evtl. 221 € = 689 €) mit ca. 60% – 80% (gemessen an den 468 €); ein "guter" Zielwert wäre 100% – 120% gewesen
- in Pflegestufe II (1.144 € + evtl. 154 € = 1.298 €) mit ca. 50% – 60% (gemessen an den 1.144 €); ein "guter" Zielwert wäre 60% – 90% gewesen
- in Pflegestufe III (1.612 € + evtl. 0 € = 1.612 €) mit ca. 40% – 60% (gemessen an den 1.612 €); ein "guter" Zielwert wäre 50% – 60% gewesen. In Pflegestufe III waren aber die Abweichungen vom Mittelwert sehr groß. Verläßliche Aussagen zu Pflegestufe III können aber eigentlich nicht getroffen werden
Bei allen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte, die jedoch in der Realität und Praxis (Stadt vs. Land, alte vs. neue Bundesländer, privat oder Wohlfahrt) stark variiert haben. Doch dieser aufgezeigte Trend soll der Ausgangspunkt unserer Überlegungen sein.
Normalerweise waren die Pflegestufen I und II hauptsächlicher Ansatzpunkt für Ertrags- und damit für Ergebnisverbesserungen:
- die meisten Pflegebedürftigen waren in Pflegestufe I
- Pflegestufe I war meist der Beginn einer pflegerischen Versorgung.
Der Eindruck beim Erstgespräch, den Sie hinterlassen haben, war meist prägend für eine oft jahrelange Versorgung.
Jetzt und zukünftig, 2017 und "in Zukunft" werden die wichtigsten Pflegegrade 3 und 4 sein (weil diese aus den Pflegestufen I und II übergeleitet wurden).
Die übergeleiten Patienten stellen sich deutlich besser als die Neueingestuften. Im Laufe der nächsten zwei bis drei Jahre werden deshalb vermutlich die Pflegegrade 2 und 3 die wichtigsten Kunden sein.
Auf die Ausschöpfung der möglichen Sachleistungen ist deshalb zu achten.
Spannend wird es sein, zu wieviel Prozent sich die Sachleistungen ausschöpfen lassen.
Ich vermute (bundesweit*)
- bei Pflegegrad 2 (689 €) zwischen 50% und 90%,
- bei Pflegegrad 3 (1.298 €) zwischen 40% und 70%,
- bei Pflegegrad 4 (1.612 €) zwischen 35% und 80%,
- bei Pflegegrad 5 (1.995 €) zwischen 30% und 120%.
* das kann jedoch regional deutlich abweichen.
Diese Vermutungen gelten nur für "übergeleitete Pflegebedürftige". Durch die deutlichen Steigerungen bei den übergeleiteten Kunden werden die Sachleistungen bei diesen (im Bundesdurchschnitt) weniger stark ausgeschöpft sein als bei den neu in Pflegegrade eingestuften Pflegebedürftigen.
Bei den neu eingestuften Kunden kommt es vermutlich zu folgenden Werten:
- bei Pflegegrad 2 (689 €) zwischen 70% und 110%,
- bei Pflegegrad 3 (1.298 €) zwischen 50% und 90%,
- bei Pflegegrad 4 (1.612 €) zwischen 45% und 90%,
- bei Pflegegrad 5, sicher ganz selten, (1.612 €) zwischen 30% und 200%
Alle Werte im Durchschnitt! Einzelwerte können stark abweichen. Pflegegrad 4 und 5 so oder so. Ich lasse mich aber gerne überraschen.
Gerne können Sie mir/uns hier berichten. Wir sind alle sehr gespannt!
Danke.
Ihr Thomas Sießegger (wieder da)
Weitere Beiträge in dieser Serie mit BLOG-Beiträgen zur Vorbereitung auf die Zeiten mit dem PSG II und dem PSG III – ab 2017:
- Beitrag 01: Der Name Ihres Pflege- und Betreuungsdienstes?
- Beitrag 02: 36 € pro Stunde für das Reinigen der Wohnung? Ist das nicht ein bißchen (zu)viel verlangt?
- Beitrag 03: Alle Preise gleichzeitig anpassen zum 1. Januar 2017
- Beitrag 04: Der "Pflegerischen Betreuung" als "neuem" Leistungsangebot eine Chance geben
- Beitrag 05: Mehr Geld kommt ins System!
- Beitrag 06: Preisobergrenzen bei den Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI?
- Beitrag 07: Die Hauswirtschaft 2017 im Plus? Die Hauswirtschaft in der Kostenrechnung
- Beitrag 08: Die Internet-Seite auf Vordermann bringen
- Beitrag 09: Diskussion um die neue Preisobergrenze im PSG III bei Leistungen nach § 45b SGB XI
- Beitrag 10: Wachstum planen in zwei Teilschritten
- Beitrag 11: Die wichtigsten Pflegegrade in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020
- Beitrag 12: Neue, bewährte und erprobte Kennzahlen für 2017, 2018, 2019
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