Finanzierung
Digitalisierung und Innovationen finanzieren
Digitalisierung kostet Pflegeunternehmen Zeit und Geld. Doch diese Investitionen in die Transformation lohnen sich mittelfristig, etwa um Teil der TI zu werden. Die Investitionslast mildern können günstige staatliche Kredite und Fördermaßnahmen.

Abgesehen von der Möglichkeit, dass Pflegeeinrichtungen sich Digitalisierungsmaßnahmen von den Pflegeversicherungen bezuschussen lassen (siehe Beitrag Fördermöglichkeit: Einmalig bis zu 12.000 Euro), stehen ihnen weitere Möglichkeiten günstiger Finanzierungswege offen. So bietet etwa die staatliche KFW-Bank einige Kreditprodukte an, die Unternehmen bei Investitionen in digitale Infrastruktur unterstützen.
Eines dieser KFW-Produkte ist der „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ der KFW-Bank. Er fördert den Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben eines Unternehmens. Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 Euro. Maximal fördert die Bank Kreditsummen bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digitalisierungsvorhaben. Weitere Informationen u.a. zu den aktuellen Kreditkonditionen dieses Kredits und weiterer Finanzierungsangebote liefert die Bank online.
Geförderte Beratung, wenn Sie Arbeitsprozesse digitalisieren
Eine Möglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sich bei der Umstellung von Arbeitsprozessen professionell beraten zu lassen und dafür eine staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, bietet das Bundesarbeitsministerium im Rahmen seiner „Initiative Neue Qualität der Arbeit“. Hier setzt der Programmzweig „unternehemsWert:Mensch plus“ an, indem er betriebliche Lern- und Experimentierräume fördert. „Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt“, verspricht die Initiative auf ihrer Website.
Das Programm fördert Unternehmen unter folgenden Voraussetzungen:
- Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
- Seit mindestens zwei Jahren am Markt
- Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro
- Weniger als 250 Beschäftigte
- Mindestens eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden.)
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