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DRK-Schwestern bekommen Ausnahmeregelung

Rotkreuz-Schwestern sollen für längere Einsätze von den Regelungen für Leiharbeitnehmer ausgenommen werden. Die Regierungskoalition verständigte sich darauf, im Deutschen-Roten-Kreuz-Gesetz eine Ausnahme von der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten zu verankern, die für alle übrigen Leiharbeiter ab 1. April gilt.

- Foto: DRK

Das Gesetz werde zugleich europarechtskonform ausgestaltet, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann in Berlin. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte zuvor DRK-Präsident Rudolf Seiters zugesichert, dass für die rund 25.000 DRK-Schwestern die Befristung auf 18 Monate nicht gelten soll.

Mit ihrer Zustimmung zur Novelle des DRK-Gesetzes will die große Koalition diese aufheben. Allerdings hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di bereits angekündigt, das sie eine solche Regelung für "nicht EU-rechtskonform" halte.