Fuhrpark
Elektrofahrzeuge: Vor dem Wechsel Zuschüsse prüfen
Immer häufiger nutzen Pflegedienste Elektrofahrzeuge. Gerade für relativ kurze Strecken in einem festen Einzugsgebiet haben sie Vorteile. Worauf man im Vorfeld eines Kaufs oder Leasing achten sollte, erläutert Steuerexpertin Monika Bohmann-Laing.

Alle Kosten, die dem Unternehmen durch die Fahrten und Fahrzeuge entstehen, sind Betriebsausgaben. Zuschüsse für die Anschaffung sind als Einnahmen dagegen zuzurechnen oder mindern die Anschaffungskosten. Wenn die Mitarbeiter:innen diese auch zur privaten Nutzung verwenden dürfen, ist dies lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Doch was bedeutet dies konkret in der Praxis und welche Voraussetzungen müssen geschaffen und welche Regelungen getroffen werden?
Werden die Autos nur für die Fahrten zum Patienten genutzt und gibt es einen zentralen Parkplatz, werden die Fahrzeuge dort zum Dienstbeginn abgeholt und nach der Tour wieder abgestellt. Die Installation von Ladesäulen kann häufig am Parkplatz erfolgen.
Wenn die private Nutzung der Fahrzeuge ausgeschlossen sein soll, muss dies auch im Rahmen des Arbeitsvertrags oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden. Weiterhin ist das Nutzungsverbot immer wieder zu prüfen: z.B. Vergleich der Kilometerstände im Rahmen der Tourenplanung, Abgabe der Fahrzeug-Schlüssel im Büro. Nur so ist sichergestellt, dass im Rahmen einer Sozialversicherungs- oder Lohnsteuerprüfung kein geldwerter Vorteil angesetzt wird.
Dürfen Mitarbeiter die Elektrofahrzeuge auch für private Fahrten nutzen, hat dies für Arbeitnehmer häufig mehrere Vorteile: Wegezeit und Kosten für die Fahrt zum Pflegedienst entfallen – die Tour kann direkt von Zuhause gestartet werden. Häufig braucht der Arbeitnehmer kein weiteres Auto und der Dienstwagen wird als Benefit gesehen, denn die Kosten trägt der Arbeitgeber – und die Besteuerung des geldwerten Vorteils ist günstiger als bei normalen Kfz.
So wird für reine Elektrofahrzeuge (oder andere emissionsfreie Fahrzeuge), dessen Bruttolistenpreis 60 000 Euro nicht überschreitet, für die Anwendung der Ein-Prozent-Methode der Bruttolistenpreis um 75 Prozent reduziert.
Für einen Pflegedienst hat dies folgende Vorteile:
- Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität – über die Darstellung als moderner umweltbewusster Arbeitgeber.
- Verbesserte und günstigere Tourenplanung, wenn die Mitarbeiter direkt von zu Hause starten können.
- Es braucht keinen zentralen Parkplatz – oder es spart Ärger mit der Nachbarschaft.
- Einfache Werbung für den Pflegedienst, wenn die Fahrzeuge attraktiv beschriftet werden.
Jedoch muss beim Arbeitnehmer eine Möglichkeit zum Laden des Fahrzeugs bestehen. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wallbox oder wird der Erwerb einer Ladeeinrichtung zusätzlich zum ohnehin vereinbarten Arbeitslohn bezuschusst, kann dies sozialabgabenfrei mit 25 Prozent pauschal besteuert werden.
Die folgenden Stromaufladekosten können vom berechneten geldwerten Vorteil der Kfz-Nutzung abgezogen werden:
- 30 Euro für Elektrofahrzeuge, wenn beim Arbeitgeber eine Lademöglichkeit besteht.
- 70 Euro , wenn der Arbeitgeber keine Ladeeinrichtung bereitstellt.
Für Hybridfahrzeuge gelten diese Sätze: 35 Euro ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber, 15 Euro mit Lademöglichkeit.
Alternativ können diese Beträge steuerfrei erstattet werden. Nutzt der Arbeitnehmer ein privates Elektro- oder Hybridauto und tankt dieses kostenfrei bei der betrieblichen Ladestation, bleibt dieser Vorteil steuer- und sozialversicherungsfrei.
Steuerberaterin Monika Bohmann-Laing ist Geschäftsführerin der Bohmann-Laing Steuerberatungsgesellschaft. https://www.bohmann-laing.de/
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