Digital
Erklärungsbedarf bei der elektronischen Patientenakte
„Aktuell beginnen die elf AOKs damit, ihre 27 Millionen Versicherten mit persönlichen Anschreiben oder E-Mails über die Einrichtung ihrer persönlichen ePA zu informieren“, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann.
„Die verpflichtenden Schreiben sind für uns ein Anlass, die Menschen über die Vorteile der ePA und die umfassenden Regelungen zum Schutz ihrer sensiblen Gesundheitsdaten aufzuklären. Selbstverständlich weisen wir auch auf die Widerspruchs-Möglichkeit hin, die der Gesetzgeber vorgesehen hat“, so Reimann. Die gewohnte medizinische Versorgung sei auch bei den Versicherten gewährleistet, die sich gegen die ePA entscheiden.
Beim Thema elektronische Patientenakte (ePA) ist noch viel Informations- und Überzeugungsarbeit zu leisten. Das zeigen die Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Civey-Befragung unter 10.000 Personen, die im August 2024 im Auftrag des AOK-Bundesverbandes durchgeführt worden ist. Demnach befürworten nur 61 Prozent der Befragten die Regelung, dass 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt wird, falls dem nicht aktiv widersprochen wird (Opt-out-Regelung).
Knapp 20 Prozent der Befragten lehnen die Regelung ab, etwa 15 Prozent sind noch unentschieden. Der Anteil der Unentschiedenen ist damit im Vergleich zu einer gleichlautenden Vorgänger-Befragung im November 2023, also kurz vor dem Beschluss der Einführung der „ePA für alle“, sogar um knapp drei Prozent gestiegen.
Mit dem Digitalgesetz hatte der Gesetzgeber die Einführung der ePA für alle gesetzlich Versicherten inklusive der familienversicherten Kinder ab dem 15. Januar 2025 festgelegt. Sie soll zunächst in Pilotregionen starten und ab Februar 2025 dann bundesweit ausgerollt werden.
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