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Erleichterungen für pflegende Angehörige

Mit einem entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt in Berlin seine Rehabilitations-​Richtlinie an die Regelungen des Pflegepersonal-​Stärkungsgesetzes angepasst. Für pflegende Angehörige entfällt demnach das geltende Prinzip einer gestuften Versorgung "ambulant vor stationär".

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"Damit nehmen wir in der G-​BA-Richtlinie die sehr begrüßenswerte Zielsetzung des Pflegepersonal-​Stärkungsgesetzes auf, die häufig belastende Situation für pflegende Angehöriger zu erleichtern", sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.