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Erleichterungen für pflegende Angehörige
Mit einem entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) jetzt in Berlin seine Rehabilitations-Richtlinie an die Regelungen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes angepasst. Für pflegende Angehörige entfällt demnach das geltende Prinzip einer gestuften Versorgung "ambulant vor stationär".

"Damit nehmen wir in der G-BA-Richtlinie die sehr begrüßenswerte Zielsetzung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes auf, die häufig belastende Situation für pflegende Angehöriger zu erleichtern", sagte Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Veranlasste Leistungen.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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