Exklusiv
Exklusive „HP“-Beilage: Fachwissen für den Start in die Telematikinfrastruktur
In rund neun Monaten, zum 1. Juli 2025, sollen alle Pflegedienste und -Einrichtungen an das sichere Gesundheitsdatennetz, die Telematikinfrastruktur (TI), angebunden sein. Ein der Oktober-Ausgabe von „Häusliche Pflege“ beiliegendes, 32-seitiges Dossier zum Thema, liefert den Überblick, was Pflegeunternehmen jetzt zum TI-Anschluss wissen sollten.
von Darren Klingbeil
Um den Stichtag zum Anschluss an die TI einhalten zu können, ist nicht mehr viel Zeit. Erste Schritte, die nun möglichst schnell in die Wege zu leiten sind, sind etwa die Beantragung von „SMC-B“ und „eHBA“ beim „eGBR“ in Münster. Sind das Abkürzungen, die Ihnen ad hoc noch nicht wirklich viel sagen? Dann kommt das der Oktober-Ausgabe von Häusliche Pflege beiliegende Dossier zum Thema Telematikinfrastruktur genau zum richtigen Zeitpunkt für Sie!
Sechs Schwerpunktbeiträge
Insgesamt sechs Schwerpunktbeiträge beleuchten das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln – in Summe ein Gesamtüberblick, der Sie in die Lage versetzt einzuschätzen, welche Vorteile aber auch Veränderungen der Anschluss an das schnelle Gesundheitsdatennetz Pflegediensten- und einrichtungen künftig bringen wird.
Eine ganze Reihe von Gesetzen hat die Digitalisierung des Gesundheitssystems und den Aufbau der Telematikinfrastruktur in den letzten Jahren vorangetrieben. Jüngste Mosaiksteine sind das PUEG und das Digital-Gesetz. Die verpflichtende TI-Anbindung aller Pflegeeinrichtungen ab Juli 2025 ist nun bindend. Der Einsteigsbeitrag ins Dossier vollzieht diese gesetzgeberischen Weichenstellungen nach.
Datenaustausch und Kostenaspekte
Mit der Überschrift „Sicherer Datenaustausch“ ist Beitrag zwei übertitelt. Er beschreibt, welche verschiedenen technische Anwendungen die Telematikinfrastruktur aktuell und künftig angebundenen Einrichtungen, Praxen und Diensten bietet.
Kostenaspekte und Refinanzierungsmöglichkeiten greift der dritte Beitrag auf. Sie erfahren, was die aktuell geltenden „TI-Pauschalen“ beinhalten, wo sie sich beim Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) anmelden müssen, um Aufwände erstattet zu bekommen, welche Gebühren etwa für die Institutionskarte (SMC-B) und die elektronsischen Heilberufsausweise anfallen und welche Fördermöglichkeiten für Investitionen in die Digitalisierung Ihres Unternehmens Sie darüber hinaus in Anspruch nehmen können.
Erforderliche Digitalkompetenz
Beitrag vier legt den Fokus auf den zentralen Aspekt der erforderlichen Digitalkompetenz. Diese gilt es bei allen an der TI teilnehmenden Akteuren und ihren Mitarbeitenden dringend und zeitnah weiter auf- und auszubauen, empfehlen etwa Expert:innen des Digitalverbandes FINSOZ e.V. im Interview. Denn ohne die kompetente Handhabung der TI-Anwendungen in der Praxis, macht die Anbindung natürlich wenig Sinn.
Dass IT-Wirtschaft und Pflegewirtschaft ein erfolgreiches Tandem bilden sollten, um der TI im Bereich um der TI im Bereich der Pflege zum Erfolg zu verhelfen, verdeutlicht Beitrag fünf des Dossiers. Den Endpunkt setzt der 6. Beitrag mit einem Best-Practice-Ausblick darauf, wie Pflegeunternehmen sich auf den Weg machen, ihre Prozesse und Abläufe, über die TI hinaus, immer weiter zu digitalisieren und so sukzessive von „Vollpapier“ auf „Volldigiatl“ umzustellen.
Tipp: In der Themenwelt „Technisch voll vernetzt – Ready for TI“ finden Sie viele der im gedruckten Dossier zusammengefassten Aspekte auch online. Zum Vertiefen einzelner Aspekte etwa über zahlreiche Verlinkungen zu den maßgeblichen Sites.
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