Außerklinische Intensivpflege
Experten sehen stationäre Pflegeeinrichtungen im Vorteil
Auch wenn die Corona-Krise die Kräfte anderweitig bindet – das Intensivpflege- und Rehabilitations-Stärkungsgesetz, das GKV-IPReG, wird kommen und die Einrichtungen sollten sich jetzt darauf vorbereiten. Diesen Appell sendeten die Experten der 7. Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege Anfang Mai an die Branche aus.

Rechtsanwältin Anja Hoffmann erläutert bei der Entscheiderkonferenz die Auswirkungen des IPReG. Foto: Archiv
Das Gesetzgebungsverfahren, so schätzt es Rechtsanwältin Anja Hoffmann ein, wird frühestens in 36 Monaten in Kraft treten. "Man muss sich aber jetzt damit beschäftigen", sagte Hoffmann eindringlich. Zumal man dazu in einzelnen Bundesländern sogar jetzt schon Verträge abschließen könne.
Anja Hoffmann konnte auch mit der Annahme aufräumen, das geplante Gesetz solle eine Gleichstellung von ambulanter und stationärer Versorgung in der Außerklinischen Intensivpflege herbeiführen. "Jetzt wird die stationäre Pflegeeinrichtung bevorzugt", stellte die Rechtsexpertin klar. Ein Grund: Neben der pflegerischen Versorgung solle künftig im stationären Bereich auch Unterkunft und Verpflegung übernommen werden. Dies ist ambulant natürlich nicht der Fall. Neben weiteren Anreizen dürfte dies dazu führen, dass es ein "echtes Wahlrecht" des Versicherten nicht gibt.
Bis das Gesetz inkraft tritt, dürfte es noch viel Kompetenzgerangel auf Ebene von Politik und Selbstverwaltung geben. Das machte der Vortrag von Oliver Stegemann, Sydikusrechtsanwalt des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) deutlich. "Problematisch ist, dass es Überschneidungen von Regelungskompetenzen gibt", sagte Stegemann. So werde der Gemeinsame Bundesausschuss, in dem die Pflege nicht vertreten ist, gesetzlich verpflichtet, auch Richtlinien für die Außerklinische Intensivplege zu erarbeiten. "Wir sehen jetzt bereits, dass dort Inhalte geregelt werden, die auch die Partner der Rahmenempfehlungen nach §132j SGB XI regeln sollen. Da stellen sich Fragen in Bezug auf Regelungskompetenzen", so Stegemann.
Die Konferenz konnte nicht wie gewohnt auf der politischen Bühne in Berlin stattfinden, sondern wurde erstmals als Online-Event abgehalten.
Die Aufzeichung der 7. Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege mit Vorträgen u.a. zum Arbeitsrecht, zu Hygienekonzepten und Rechtsfragen zur Corona-Situation können Sie im Nachgang anschauen.
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