Finanzierung
Förderprogramme: Klimawandel im Pflegedienst
Umweltfreundliches Arbeiten ist in vielen Pflegediensten mittlerweile Alltag. Um die finanziellen Hürden, die damit einhergehen, zu senken, hat die Bundesregierung zwei neue Förderprogramme an den Start gebracht. Zum einen subventioniert der Bund Elektroautos und zum anderen hilft er Diensten, sich an den Klimawandel anzupassen.

Mit zwei Förderprogrammen reagiert die die Bundesregierung auf den Klimawandel: Das eine nennt sich „Sozial & Mobil“, das andere „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hat beide Programme als wichtige Schritte im Kampf gegen den Klimawandel begrüßt. Das Bundesumweltministerium will mit den Programmen nicht nur Konjunkturimpulse setzen und gegen den Klimawandel vorgehen, sondern auch das Arbeitsumfeld der Beschäftigten sowie die Lebensqualität betreuungsbedürftiger Menschen verbessern.
Das Flottenaustauschprogramm „Sozial & Mobil“ soll Seniorenheime, mobile Pflegedienste oder Kindertagesstätten ansprechen, ist aber wohl in erster Linie für soziale und ambulante Dienste interessant. Befristet auf die Jahre 2020 bis 2022 soll das Programm die Elektromobilität im Stadtverkehr mit 200 Millionen Euro fördern. Ziel ist es, die Träger bei der Flottenumrüstung auf rein batterieelektrische Neufahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Ursprünglich nur für die gemeinnützigen Betreiber sozialer Dienste geplant, steht das Flottenaustauschprogramm nach der Intervention des bpa jetzt allen sozialen Diensten zur Verfügung – auch solchen, die in privater Trägerschaft organisiert sind. Ohne Ausweitung des Programms auf alle sozialen Dienste wäre es zu einer Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der privaten Anbieter gekommen. Dabei leisten die privaten Träger als systemrelevanter Teil der Daseinsvorsorge mehr als die Hälfte der pflegerischen Versorgung in Deutschland.
Die Fahrzeuge der Pflegedienste sind unabhängig von der Trägerschaft jeden Tag rund um die Uhr im Einsatz – jeder kennt sie aus dem Straßenverkehr. Es deshalb aus Sicht des bpa eine hervorragende Idee, mit diesen Autos den Ausbau der Elektromobilität zu befördern. Unter Umweltgesichtspunkten ist es konsequent, dass alle sozialen Dienste einbezogen werden. Nur so kann ein flächendeckender Erfolg des Flottenaustauschprogramms sichergestellt werden.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sind derzeit mehr als 273 000 Fahrzeuge für die Unternehmen und Organisationen im Gesundheits- und Sozialwesen auf den deutschen Straßen unterwegs. Bislang wird jedoch nur eine kleine Zahl davon elektrisch betrieben. Mehr als 45 000 dieser Pkw und Kleinbusse werden jährlich erneuert. Die Anschaffung von Elektroautos zahlt sich dabei langfristig aus: Elektroautos haben geringere Betriebskosten als Verbrenner. Außerdem werde herkömmliche Kraftstoffe künftig wegen des CO2-Preises immer teurer.
Besonders erfreulich ist, dass nach Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung das Programm „Sozial & mobil“ des Bundesumweltministeriums kombinierbar ist mit dem Umweltbonus, der über das Bundeswirtschaftsministerium ausgereicht wird. Das Programm „Sozial & mobil“ ist am 2. November gestartet.
Wie sieht die Förderung konkret aus?
Der bpa hat das Förderprogramm „Sozial & Mobil“ geprüft und unterstützt seine Mitgliedseinrichtungen bei der Anschaffung der Elektrofahrzeuge. Die Art und der Umfang der staatlichen Förderung können – abhängig vom Beihilferecht – variieren. Für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anstelle eines Verbrenners gibt es zwei Fördermöglichkeiten, wobei grundsätzlich die Mehrkosten für ein Elektrofahrzeug im Vergleich zu einem Verbrenner förderfähig sind:
- Eine Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer sogenannten De-minimis Beihilfe: vor allem kleinere Organisationen oder Unternehmen können einen Pauschalbetrag von 10 000 Euro pro Fahrzeug sowie zusätzlich die Förderung der dazugehörigen Ladeinfrastruktur (Wallbox oder Ladesäule) beantragen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
- Eine Anteilsfinanzierung auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO): Unternehmen oder Organisationen, die nicht unter die De-minimis-Förderung fallen, können eine Investitionsmehrkostenpauschale oder individuelle Mehrkosten beantragen. Es werden je nach Größe des Unternehmens zwischen 40 und 60 Prozent der Mehrkosten übernommen. Eine Förderung der Landeinfrastruktur ist hier nicht möglich. Es besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur anderer Förderprogramme des Bundes (BMVI) oder der Länder in Anspruch zu nehmen. Eine Kumulierung mit dem Umweltbonus ist möglich.
Kauft man ein Elektrofahrzeug und beantragt die pauschale Förderung gemäß AGVO geht es im Grundsatz um den Investitionsmehraufwand beim Kauf eines Elektrofahrzeugs gegen über einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Kauft man ein Elektrofahrzeug und beantragt die individuelle Förderung gemäß AGVO werden ebenfalls die Investitionsmehraufwendungen gefördert. Der Unterschied ist, dass hier keine hinterlegten Preise verwendet werden, sondern dass man als Antragsteller die Möglichkeit hat, individuell diese Mehraufwendungen nachzuweisen. Elektrofahrzeuge können auch geleast werden. Die Leasinggeber müssen dann eine Förderung beantragen und diese an die Leasingnehmer weitergegeben.
Mit dem Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ zur Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels will das Bundesumweltministerium Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der ambulanten Dienste unterstützen.
Mit insgesamt 150 Millionen Euro sollen bis 31. Dezember 2023 individuelle Beratungen, umfassende Anpassungskonzepte und konkrete Schutzmaßnahmen gegen Hitze, Starkregen oder Hochwasser gefördert werden. So können beispielsweise Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünungen, Speicherkapazitäten für Regenwasser bis hin zu Sonnensegeln oder Trinkbrunnen unterstützt werden
Uwe Dolderer ist Leiter Verbandskommunikation und Pressesprecher des bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. https://www.bpa.de
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