Außerklinische Intensivpflege
“Gesetz und Richtlinie stellen einen vollständigen Rückschritt dar”
Der „SelbstHilfeVerband FORUM GEHIRN e. V.“ setzt sich für die Belange von Menschen mit schwersten Hirnverletzungen ein, die sich im Koma oder Wachkoma befinden. Vorstandsmitglied Sebastian Lemme äußert sich über die Auswirkungen des GKV-IPReG und der neuen Richtlinie auf die Betroffenen.

Während der Gesetzgeber mit dem IPReG laut eigener Aussage die Qualität in der außerklinischen Intensivversorgung verbessern will, bleibt Sebastian Lemme, Vorstandsmitglied des “SelbstHilfeVerbands FORUM GEHIRN” eher skeptisch.
“Wir können zu diesem Zeitpunkt nicht erkennen, dass die Richtlinie die Versorgungssituation unserer Betroffenen verbessert”, sagt er in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege. “Qualitative Verbesserungen setzen eine bessere Qualifikation der pflegenden Mitarbeiter, die unsere Betroffenen versorgen, voraus. Bereits heute kann in vielen Versorgungen nicht gewährleistet werden, dass ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte tätig werden. Wir sehen in der Richtlinie keinerlei Anreize, dass sich diese Situation verändern bzw. verbessern wird.”
“Unsicherheit bei den Betroffenen”
Für den Verband, der Menschen mit neurologischen Schädigungen vertritt, “stellen sowohl das Gesetz als auch die Richtlinie einen vollständigen Rückschritt dar”, so Lemme. “Der einzige Punkt der für uns einen Fortschritt darstellte war, dass unsere Betroffenen, die sich für eine Versorgung in einer vollstationären Einrichtung entschieden haben, durch die Regelungen des § 37c SGB V vollständig von Eigenleistungsanteilen befreit werden. Die Übergangsregelung der AKI-RL wonach außerklinische Intensivpflege bis zum 31. Dezember 2022 weiterhin nach § 37 II SGB V verordnet werden soll, schafft für diese Betroffenen eine Unsicherheit.”
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren