Politik
Gesetz zur Gewinnung von ausländischen Pflegekräften geplant
Das „Gesetz zur Qualität und Förderung der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland“ stand im Rahmen einer Anhörung zum Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG)“ am 12. April auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundestags.

“Wir dürfen jedoch nicht den Fehler machen, uns jetzt mehr mit einem Gütesiegel zu beschäftigen als mit der Vermittlung. Wir brauchen dringend Fachkräfte, während in zahlreichen Ländern hochqualifizierten Menschen die berufliche Perspektive fehlt. Das geplante Gesetz verspricht auch die dringend notwendige finanzielle Förderung für die anwerbenden Pflegeunternehmen“, sagte Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), zum Gesetzesentwurf.
Die staatliche Förderung aus den Mitteln des Bundesfinanzministeriums (BMF) in jährlicher Höhe von bis zu mehr als 30 Millionen Euro bis Ende 2025 sieht der bpa-Präsident ebenfalls als wichtigen Schritt an: „Angesichts des demografischen Wandels und des hohen Fachkräftebedarfs ist es eine gute Nachricht, dass zugelassene Leistungserbringer aus der Pflege bis zu 6.000 Euro pro Pflegekraft aus dem Ausland erhalten können.“
Kritik übt der Verbandschef allerdings an der Verpflichtung, die Auslandsfachvermittlung in den Anwerbungsprozess einzubinden: „Bisher ist es diesen Institutionen nicht gelungen, den Bedarf zu decken, und nun sollen alle Anwerbeverfahren durch diesen ,Flaschenhals‘? Unbürokratische Anwerbung von Fachkräften, zumal im internationalen Wettbewerb, sieht anders aus“, so Meurer.
An zwei Punkten besteht nach Ansicht des bpa-Präsidenten noch Korrekturbedarf: Zum einen sollte die Förderung auch nach 2025 weiterlaufen; zum anderen sollte die Regelung geändert werden, die beinhaltet, dass nur Mittel fließen, wenn das Ausbildungs- und Herkunftsland mindestens 3.500 Kilometer von der deutschen Außengrenze entfernt ist. „Dies würde dann sinnvolle Anwerbeprojekte ausschließen. Die Mindestentfernung sollte auf 1.000 Kilometer abgesenkt werden“, empfiehlt Meurer.
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