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GKV-Sparpläne: Opposition und Verbände leisten Widerstand

Schafft es die Opposition, die Sparpläne der Koalition beim GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz mit Eilanträgen in Karlsruhe zu stoppen? Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) kündigte an, „alle juristischen Möglichkeiten“ ausschöpfen zu wollen. Der Kanzler zeigt sich unterdessen kämpferisch.

Reform der Pflegeversicherung
Die Regierung setzt im Gesundheitswesen den Rotstift an. Opposition und Verbände halten dagegen. Foto: AdobeStock/Feng Yu

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigt sich trotz der Eilanträge der Opposition gegen die Sparpläne im Gesundheitswesen zuversichtlich, dass das Gesetz an diesem Freitag verabschiedet wird. „Morgen, so hoffe ich jedenfalls, werden wir im Bundestag und im Bundesrat die gesetzliche Krankenversicherung auf eine neue finanzierbare Grundlage stellen“, sagte Merz in einer Regierungserklärung im Bundestag. Am Vortag hatten Abgeordnete der Grünen und der Linken jeweils Eilanträge beim Verfassungsgericht eingereicht, um die Abstimmung in letzter Minute zu stoppen. Auch ein AfD-Abgeordneter kündigte den Gang nach Karlsruhe an.

Merz hielt dem entgegen: „Diese Koalition ist entschlossen, diese Reform (…) auf den Weg zu bringen.“ Es sei „unabweisbar notwendig“, um damit den ansonst drohenden Beitragssatzanstieg für die Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland abzuwenden. An die Opposition gewandt sagte der CDU-Vorsitzende: „Deswegen werden wir diesen Weg gehen, auch wenn Sie mit allen Mitteln versuchen, das bis morgen zu verhindern.“ Erwartet wird, dass es vor der geplanten Plenumssitzung am Freitagmorgen eine Entscheidung aus Karlsruhe gibt.

Grüne, Linke und AfD lehnen die geplanten Reformschritte im Gesundheitswesen inhaltlich ab. Sie monieren vor dem Verfassungsgericht aber vor allem, dass die Koalition ihre Vorlagen mit so großer Hast eingebracht habe, dass sie gar nicht ernsthaft überprüft werden könnten.

Angesichts des Eilantrags der Grünen auf mehr Beratungszeit für das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sagt der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) Bernd Meurer: „Ganz gleich, wann der Bundestag dazu entscheidet: Bleibt es bei den derzeit diskutierten Regelungen, dann wird es nicht das letzte Mal sein, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschäftigt. Die in den Änderungsanträgen vorgeschlagene Ungleichbehandlung von tarifgebundenen und tarifungebundenen Trägern oder die Einschränkung der freien Berufsausübung: Es gibt in diesem Gesetz viele verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen. Wir überprüfen diese Punkte und werden alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen.“