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Intensivpflege: Spahn verteidigt Gesetz und erntet weitere Kritik
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat sich im ARD-Morgenmagazin zum umstrittenen Referentenentwurf eines Reha- und Intensivpflegestärkungsgesetzes (RISG) geäußert.

"Es geht um diejenigen, die 24 Stunden, sieben Tage die Woche Intensivpflege brauchen und in der Regel nicht selbst entscheiden, wie sie gepflegt werden. Wachkoma-Patienten zum Beispiel", sagte er dort. Es gehe ausdrücklich nicht um Zwangseinweisungen. Der Minister stellte in der ARD jedoch klar: "Wer hauptsächlich von Angehörigen gepflegt wird, wer eine Assistenz hat, um all diese Menschen geht es nicht. Es geht auch nicht um all diejenigen, die am sozialen Leben teilnehmen können." Kinder und Jugendliche dürften grundsätzlich zu Hause bleiben. Betroffen seien auch nicht die vielen Patienten, die auf tragbare Sauerstoffgeräte angewiesen seien, sagte er.
Kurz nach Publikwerden des Referentenentwurfs war auf den Minister heftige Kritik von Betroffenen, Angehörigen und Verbänden eingeprasselt. Sein Gesetzentwurf führe zu einer fast ausnahmslosen Unterbringung von Beatmungspatienten in Kliniken, WGs und spezialisierten Pflegeheimen, lautet das Urteil nach Prüfung durch zahlreiche Interessenvertreter der außerklinischen Intensivpflege.
Die Grünenpolitikerin Kordula Schulz-Asche nannte Spahns Erklärungen erschreckend: "Sollen also Menschen, die sich nicht mehr äußern können, in Einrichtungen verfrachtet werden, während diejenigen, die sich wehren können, Glück haben, zu Hause zu bleiben?" Die Bundesregierung müsse die Selbstbestimmungsrechte pflegebedürftiger Menschen achten.
Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Linksfraktion, sagte: "Der Protest wirkt: Minister Spahn rudert zurück! Angeblich beträfe das Intensivpflegegesetz nur Patientinnen und Patienten mit 24-Stunden-Intensivpflege, die nicht selbst entscheiden können. Aber wenn hunderte Betroffene einen Referentenentwurf anders lesen, ist er einfach schlecht gemacht."
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Rehabilitation und intensiv-pflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz – RISG)
In eigener Sache:
Aus aktuellem Anlass und wegen der Dringlichkeit der Situation für die außerklinische Intensivpflege in Deutschland werden der Gesetzesentwurf sowie das Thema Weaning ganz oben auf der Agenda der nächsten Entscheiderkonferenz Außerklinische Intensivpflege am 20. November in Berlin stehen. Das Konferenzprogramm wurde auf die neue Situation angepasst.Weitere Informationen: http://www.vincentz-akademie.de/Ambulantes-Management/6.-Entscheiderkonferenz-Ausserklinische-Intensivpflege
Die Entscheiderkonferenz findet im Rahmen des größten Branchentreffens der außerklinischen Intensivpflege in diesem Jahr statt: dem KAI Kongress 2019. Hier wird der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, den anwesenden Teilnehmern Rede und Antwort stehen. Mehr unter: www.kai-kongress.de
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