Recht
Katholische Träger lehnen assistierten Suizid ab
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 26. Februar 2020, das das Verbot zur geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung aufhebt, stößt bei einem großen Bündnis katholischer Träger sozialer Einrichtungen auf entschiedene Kritik. Eine gemeinsame Erklärung mit dem Titel "An der Seite des Lebens" wurde jetzt dazu veröffentlicht.

Dr. Elmar Pankau ist Vorsitzender der Geschäftsführung der Malteser Deutschland gGbmH.
Foto: Malteser
Als Christ, so heißt es in der Erklärung, vertraut man darauf, dass jedes menschliche Leben in jeder Phase von Gott gewollt und angenommen ist. "Aus dieser Überzeugung erwächst uns die Verpflichtung, menschliches Leben in seinem unbedingten Wert zu schützen". Deshalb lehnen es die Träger auch grundsätzlich ab, dass Ärzte oder Mitarbeiter aus den Bereichen Pflege, Betreuung und Begleitung in ihren Einrichtungen Beihilfe zum Suizid leisten oder bei der Vorbereitung eines Suizids helfen.
Während bisher der Schutz des Lebens in allen seinen Phasen absolute Priorität gehabt habe, räume das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil nun der Freiheit des Einzelnen, seinem Leben ein Ende zu setzen, Priorität ein. Damit vollzieht sich nach Einschätzung der katholischen Träger ein Paradigmenwechsel von einer Kultur der Solidarität und Sorge um den Mitmenschen hin zu einer Kultur, die die Autonomie des Einzelnen zum bestimmenden Merkmal macht. Darüber hinaus befürchten sie, dass die Zulassung organisierter Form assistierter Selbsttötung alte und kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzt, ihrem Leben unter für sie und ihre Angehörigen schwierigen und belastenden Lebensumständen ein Ende zu setzen. "So wird der Schutz des Lebens gerade der besonders vulnerablen Menschen in unserer Gesellschaft aufs Spiel gesetzt", warnt Dr. Elmar Pankau, Vorstandsvorsitzender der Malteser Deutschland.
Das Bündnis von 13 katholischen Trägern vertritt insgesamt 634 Krankenhäuser und Sozialeinrichtungen, in denen jährlich mehr als 1,8 Millionen Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner sowie Klientinnen und Klienten ambulant und stationär von über 90.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern versorgt werden.
Das positionspapier finden Sie hier.
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