Corona
Keine Kontrolle der dritten Impfung in Baden-Württemberg
Die meisten Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen im Südwesten müssen keine dritte Corona-Impfung nachweisen. Gesundheitsminister Manne Lucha will damit die Einrichtungen und die Gesundheitsämter von bürokratischem Aufwand entlasten. Der Grünen-Politiker sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Da die einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Jahresende auslaufen soll, wäre die Kontrolle von Personen ohne entsprechende Nachweise bis dahin nicht abschließend möglich.“

Lucha gibt damit einer Forderung der Krankenhausgesellschaft und des Landkreistags nach. Jedoch gelte die Befreiung nur für Beschäftigte, die vor dem 1. Oktober 2022 eingestellt worden sind, stellte der Minister klar.
Hintergrund für diesen Termin ist, dass von Anfang Oktober an die gesetztliche Regelung des Bundes vorsieht, dass nur noch dreifach geimpfte Menschen oder mindestens zweifach Geimpfte mit überstandener Infektion als vollständig immunisiert gelten. „Von den Menschen, die aktuell in betroffenen Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern beschäftigt sind, muss in Baden-Württemberg allerdings kein erneuter Nachweis über das Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes verlangt werden“, erklärte Lucha. Er folgt damit der Regelung im Nachbarland Bayern. „Nur Personen, die neu eingestellt werden sollen, müssen ab dem 1. Oktober den Leitungen der Einrichtungen einen Nachweis vorlegen, der den dann geltenden strengeren Anforderungen genügt.“ Bisher reichten zwei Impfungen aus.
Zur Entscheidung der baden-württembergischen Landesregierung, für das bestehende Personal in Pflegeeinrichtungen keine erneute Abfrage des Impfstatus durchzuführen, sagt der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Rainer Wiesner: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft zum 31. Dezember aus und schon heute spielt sie kaum noch eine Rolle. Immer mehr Stadt- und Landkreise haben den Vollzug vollkommen ausgesetzt. Ohnehin hätte die einrichtungsbezogene Impfpflicht nur als Vorstufe einer allgemeinen Impfpflicht wirklich Wirkung entfaltet. Das muss jetzt auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach endlich begreifen. In Baden-Württemberg sendet Minister Lucha ein gelungenes Zeichen der Entlastung für die der Einrichtungen in der Pflege und Eingliederungshilfe. Die Mitarbeitenden dort haben Wichtigeres zu tun, als vollständig unnütze Listen abzuhaken.“
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