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Kirchliche Verbände appellieren: Vergesst die ambulante Pflege nicht!

Kurz vor einer Anhörung des
Bundesgesundheitsministerium zum geplanten
Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) haben sich
die beiden kirchlichen Fachverbände für Altenhilfe und
Pflege VKAD und DEVAP zu Wort gemeldet.

-  Dr. Bodo de Vries fordert die Politik dringend auf "ihrer Verantwortung nachzukommen".Foto: DEVAP

Sie beklagen das Fehlen einer gesetzlichen Regelung,
die die Krankenkassen zur vollständigen Refinanzierung der
entstandenen Tariflöhne in der häuslichen
Krankenpflege
verpflichtet. "Das konterkariert alle
derzeitigen Bemühungen von Gesetzgeber und
Bundesregierung um die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen für die in der ambulanten Pflege Tätigen", erklärt
Dr. Hanno Heil, Vorstandsvorsitzender des Verbandes
katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD).
Dabei würdigen VKAD und der Deutsche Evangelische
Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP)
ausdrücklich die Anstrengungen beispielsweise im Rahmen
der "Konzertierten Aktion Pflege". "Die dort zu
treffenden Maßnahmen können jedoch nur dann greifen,
wenn sich die ambulanten Pflegedienste auskömmlich
refinanzieren", führt Dr. Heil weiter aus. Eine
auskömmliche Refinanzierung trägt dazu bei, die
Arbeitsdichte für die Mitarbeitenden wieder zu senken.
Erst dann können alle Maßnahmen, z.B. der betrieblichen
Gesundheitsförderung, ihre Wirkungen voll entfalten.

Dr. Bodo de Vries, Vorstandsvorsitzender des DEVAP,
weist darauf hin, dass die ambulanten Pflegedienste
neben den Leistungen nach SGB XI die häusliche
Krankenpflege nach SGB V als weiteren
Angebotsschwerpunkt in ihrem Leistungsportfolio haben.
"Der Umsatzanteil einer durchschnittlichen
Sozialstation liegt für die häusliche Krankenpflege bei
ca. 40 bis 60 Prozent", so Dr. de Vries. Während im SGB
XI-Bereich seit einigen Jahren erfolgreich die
Tarifbindung gesetzlich verankert wurde, fehlt sie für
den anderen großen Leistungsbereich. Langfristig ist es
dadurch für die Dienste unmöglich, einen so großen
Umsatzanteil unterfinanziert zu erbringen.
Ausweichmöglichkeiten wie die Erhöhung der
Arbeitsdichte bei Mitarbeitenden wurden seit Jahren in
Anspruch genommen, ja sogar überbeansprucht. Soll sich
die Situation der beruflich Pflegenden spürbar
verbessern, so muss die Arbeitsdichte verringert
werden. Im ambulanten Bereich ist dafür eine der
elementarsten Stellschrauben die auskömmliche
Refinanzierung der häuslichen Krankenpflege.

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