Personal
Lob für Lauterbachs geplantes Pflegekompetenzgesetz
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will die Handlungs- und Entscheidungsspielräume von Pflegekräften gesetzlich erweitern. Er stellte am 19. Dezember in Berlin Eckpunkte für ein „Pflegekompetenzgesetz“ vor. Der Deutsche Pflegerat spricht von einem „Meilenstein“.
Mit dem Gesetz soll Fachkräften mehr Verantwortung übertragen werden. Ziel ist, die Abhängigkeit von Ärzten zu verringern, Arbeitsabläufe flüssiger zu machen und das Ansehen des Berufs zu erhöhen. Ein Gesetzentwurf soll nächstes Jahr folgen.
Pflegekräfte sollen mehr Leitungsverantwortung übernehmen, etwa in Gesundheitskiosken oder Krankenhäusern der Grundversorgung. Sie sollen künftig Verordnungen schreiben können, etwa für häusliche Krankenpflege oder Hilfsmittel. Zu den Vorschlägen zählt weiter, dass neben dem Medizinischen Dienst auch Pflegekräfte Patienten zur Feststelllung einer Pflegebedürftigkeit begutachten könnten. Lauterbach erklärte, Pflegefachkräfte könnten häufig mehr Aufgaben ausführen als sie rechtlich dürften. Der Pflegeberuf sei ein Heilberuf mit eigenen beruflichen Kompetenzen.
Auch die politische Vertretung der Pflege auf Bundesebene soll verbessert werden. Die Präsidentin des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), die Eckpunkte enthielten „das, was wir uns gewünscht haben“. „Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege. Der vorgeschlagene Ansatz ist in allen Punkten richtig. Wenn diese Schritte umgesetzt werden, wäre dies ein Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Kompetenzen der beruflich Pflegenden, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war. Jeder einzelne Punkt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beeindruckend ist die neue Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflege.“
„Das Zielbild der Eckpunkte ist stimmig. Es bietet entscheidende Lösungen zur Sicherung der Versorgung angesichts der enormen Herausforderungen der Demografie. Richtig betont wird, dass der Pflegeberuf von der Pflegeassistenzperson bis zur Pflegefachperson mit Masterabschluss ein eigenständiger Heilberuf mit eigenen Kompetenzen ist. Es wird auch richtig darauf hingewiesen, dass die gesamten Kompetenzen der Pflegenden besser genutzt werden sollten, um eine multiprofessionelle Zusammenarbeit aller Heilberufe zu ermöglichen. Dadurch wird der Pool an Fachkompetenz in der Versorgung erweitert“, so Vogler weiter.
Der Deutsche Pflegerat stimmt zudem darin überein, dass Pflegefachpersonen unter anderem erweiterte Befugnisse im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten sollten, einschließlich der Verordnungsfähigkeit. Weitere Vorschläge, wie die Einbeziehung der Pflegenden bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln, bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, bei der Prozesssteuerung durch Pflegefachpersonen, im Bereich der (komplexen) Wundversorgung, bei der Versorgung von Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage sowie mit demenziellen Erkrankungen – auch durch Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildungen – seien richtig. Etabliert werden soll zurecht das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, unter Einbeziehung der Community Health Nurse. Die Bedeutung und Beteiligung der Pflegefachpersonen für einen umfassenden Bevölkerungsschutz wird in den Eckpunkten ebenfalls anerkannt.
„Ein Meilenstein ist die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene, die mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet ist und Empfehlungen für eine Muster-Berufsordnung, eine Muster-Scope of Practice und eine Muster-Weiterbildungsordnung aussprechen kann. Es ist auch richtig, geeignete Beteiligungsrechte der Vertretung bei Prozessen zu prüfen, die berufsständische und pflegerische Fachfragen auf Bundesebene betreffen“, so Vogler.
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