Pflege und Politik
LfK warnt vor „Kaputtsparen“ der häuslichen Pflege – Offener Brief an Warken
Der Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK) fordert in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) grundlegende Korrekturen am Referentenentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG). Vier Punkte gefährden aus Sicht des Verbands die Versorgung von 5,7 Millionen Pflegebedürftigen – darunter Eingriffe bei Entlastungsbetrag, Beratungsbesuchen, Verhinderungspflege und Tariftreue
„Die Pflegeversicherung muss finanziell stabilisiert werden. Daran besteht kein Zweifel“, so Anke Willers-Kaul, Geschäftsführerin des LfK. „Die jetzt vorgesehenen Einsparungen treffen jedoch ausgerechnet die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen und die Einrichtungen, die tagtäglich die Versorgung sicherstellen.“
Der Verband kritisiert besonders scharf die fehlende Innovationskraft des Entwurfs: „Die geplante Reform ist keine Strukturreform, sondern sieht ausschließlich Streichungen im vorhandenen System vor“, so der LfK im offenen Brief. Der Gesetzentwurf berge ein hohes Risiko für die Versorgungssicherheit bei Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Ein Wegbrechen der Infrastruktur von ambulanten Pflegediensten und Tagespflegen würde die Unterversorgung vieler Betroffener zur Folge haben.
Der Pflegedienste-Verband macht dabei vier zentrale Problembereiche im Referentenentwurf aus, die aus seiner Sicht dringend überarbeitet werden müssen:
Als ersten Kritikpunkt nennt der LfK die geplante Umwandlung des bisherigen Entlastungsbetrags für Pflegebedürftige in Höhe von 131 Euro monatlich in ein so genanntes Sozialraumbudget. Nach dem Referentenentwurf zur Pflegereform sollen zugelassene ambulante Pflegedienste diese Leistungen künftig nicht mehr erbringen. Pflegebedürftige würden dadurch gezwungen, zusätzliche Anbieter zu suchen und zu beauftragen, obwohl sie bereits durch professionelle Pflegedienste versorgt werden. Aus Sicht des Verbandes schwächt dies bewährte Versorgungsstrukturen und schafft zusätzliche Bürokratie. Den Pflegediensten entzieht diese Änderung wichtige Einnahmen.
Besonders hart träfe die ambulanten Pflegeeinrichtungen die geplante Abschaffung von Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 SGB XI und die häuslichen Schulungen für Pflegebedürftige nach § 45 SGB XI. Die bisher durch Pflegedienste jahrelang erfolgreich aufgebauten Strukturen sowie die Weiterbildung von Pflegefachkräften zur Erbringung dieser Leistungen würden damit ersatzlos aufgegeben werden.
„Die Pflegedienste haben erhebliche Finanzmittel in eine Beratungsinfrastruktur investiert, die nun nicht mehr für die Versorgung vor Ort und für die Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen soll“, kritisiert LfK-Geschäftsführerin Willers-Kaul. Statt vorhandene Ressourcen zu nutzen, würden nun neue Strukturen bei den Pflegekassen geschaffen, die zusätzliche Kosten verursachten und Fachkräfte binden würden, die an anderer Stelle in der Pflege dringend benötigt werden.
Als dritten Problembereich nennt der Verband die geplanten Einschränkungen bei der Verhinderungspflege. In diesem Bereich wurden die Leistungen erst 2025 erweitert, um Angehörige besser zu entlasten. Nun drohten deutliche Kürzungen der verfügbaren Budgets, stellt der LfK fest. Zudem: Verhinderungspflege soll künftig nur noch bei ungeplanten Ausfällen der Pflegeperson genutzt werden können. Nach Auffassung des LfK würden damit wichtige Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige verloren gehen. „Wir fordern den Erhalt der Leistungen der Verhinderungspflege in aktueller Form“, so Willers-Kaul.
Neben den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen wirke sich diese Änderung auch auf die Pflegeeinrichtungen aus: „Die Einnahmeverluste können schnell einen sechsstelligen Eurobetrag erreichen und lassen sich nicht kurzfristig durch die Aufnahme weiterer Kunden kompensieren“, erläutert Willers-Kaul die Auswirkungen der Änderung aus Sicht von Pflegeunternehmern. „Die Folgen wären die wirtschaftliche Schieflage und eine Existenzgefährdung für mindestens einen Teil der ambulanten und teilstationären Infrastruktur.“
Als vierten Kritikpunkt lehnt der LfK die geplante Aussetzung der Tariftreueregelung ab. Die Regelung sei erst vor wenigen Jahren eingeführt worden, um die Pflegeberufe attraktiver zu machen und die Vergütung der Beschäftigten zu verbessern. Eine erneute Kehrtwende würde nicht nur Arbeitgeber und Beschäftigte verunsichern, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen schwächen. Aus Sicht des Verbandes braucht die Pflegebranche gerade jetzt stabile Rahmenbedingungen, um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.
„Die Politik darf die finanzielle Stabilisierung der Pflegeversicherung nicht auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegeeinrichtungen austragen“, betont der LfK. „Die häusliche Pflege darf nicht kaputtgespart werden. Wer die ambulante und teilstationäre Infrastruktur schwächt, gefährdet die Versorgungssicherheit von Millionen Menschen.“
Der Verband appelliert daher an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, die im offenen Brief formulierten Vorschläge aufzugreifen und den Gesetzentwurf entsprechend anzupassen. Noch sei es möglich, Fehlentwicklungen zu korrigieren und die häusliche Pflege nachhaltig zu stärken.
Den offenen Brief hat der LfK an die Bundesgesundheitsministerin übermittelt.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren