Corona
Masken und Testnachweispflicht ab dem 1. Oktober
In diesem Herbst und Winter soll die Maskenpflicht ein Kerninstrument im Kampf gegen die Corona-Pandemie sein. Das sieht Entwurf für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vor, den Gesundheits-und Justizministerium gemeinsam vorgestellt haben.

Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet. Da im Herbst und Winter mit einem saisonalen Anstieg der COVID-19-Fälle zu rechnen ist, wurden nun modifizierte Anschlussregeln verienbart. Der Vorschlag sieht dabei “lageangepasste Rechtsgrundlagen” vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 vor, heißt es aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
“Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Corona-Winter vorbereitet sein”, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Auch in diesem Herbst sei mit einer hochansteckenden Omikron-Variante zu rechnen. “Wir werden sehr viele Fälle haben, aber sie sind allesamt nicht so tödlich verlaufend wie die Delta-Fälle.” Es werde außerdem vier zusätzliche Impfstoffe geben, die frühestens zum 9. September eine Zulassung erhalten könnten, kündigte Lauterbach an. Diese Impfstoffe würden vor einer Ansteckung mit Sars-Cov-2 in Teilen gut schützen, sagte er – was bislang nur eingeschränkt der Fall sei. Außerdem stehe auch das Corona-Medikament Paxlovid zur Verfügung. “Somit sind wir insgesamt in einer viel besseren Situation als im letzten Herbst”, resümierte Lauterbach.
“Masken schützen. Und in bestimmten Situationen ist eine Maskenpflicht auch zumutbar. Deshalb wird es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr eine Maskenpflicht geben”, kündigte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) an.
Laut den beiden Ministern soll es eine Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit geben mit folgenden Ausnahmen:
“Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen, sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.” (Quelle BMG)
“Die Bundesregierung zeigt sich bei der Pandemiebekämpfung endlich wieder handlungswillig und schafft die gesetzliche Grundlage für Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung – das ist sehr gut. Dass gerade die nachweislich wirksame Maskenpflicht genau wie die Testpflicht einen zentralen Stellenwert bekommt, ist richtig und überfällig. Warum aber die geplanten Ausnahmeregelungen? Sie werden nur mit hohem bürokratischem Kontrollaufwand umzusetzen sein und im Zweifelsfall die ohnehin knappen Personalressourcen in Einrichtungen weiter belasten”, Kathrin Sonnenholzner, Vorsitzende des Präsidiums der Arbeiterwohlfahrt.
Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen der beiden Ministerien befassen. Anschließend soll der Bundestag über die neuen Corona-Regeln ab Oktober entscheiden.
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