Finanzierung

Monatelange Wartezeiten auf „Hilfe zur Pflege“

Pflegebedürftige warten bis zu einem Jahr auf Kostenübernahmen durch Sozialämter. Durch die Untätigkeit der Sozialhilfeträger und fehlende digitale Möglichkeiten geraten Pflegeeinrichtungen ins wirtschaftliche Schlingern und Pflegebedürftige müssen um ihre Versorgung bangen. Der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) fordert dringende Reformen.

Report Mainz Folge "Antragsstau in Sozialämtern: Droht der Rauswurf aus dem Heim?" vom 13.05.2025 Quelle: ARD/Report Mainz

Eine aktuelle Reportage des ARD-Magazins Report Mainz hat erneut auf gravierende strukturelle Defizite bei der Bearbeitung von Anträgen auf „Hilfe zur Pflege“ hingewiesen. Die vom Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V. bereits mehrfach kritisierten Bearbeitungsverzögerungen in den Sozialämtern bringen nicht nur Pflegebedürftige, sondern auch ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen zunehmend in wirtschaftliche Bedrängnis.

Laut Report Mainz benötigt ein Drittel der befragten 113 Sozialämter mindestens sechs Monate, um Anträge zu bearbeiten. In einigen Fällen liegt die Bearbeitungszeit sogar bei über zwölf Monaten. Die Ämter führen als Begründung eine gestiegene Anzahl von Anträgen, Personalmangel und eine unzureichende digitale Infrastruktur an.

Der bad e.V. weist darauf hin, dass diese Verzögerungen nicht nur stationäre Einrichtungen betreffen. Bereits 2023 hatte der Verband über besonders lange Bearbeitungszeiten in ostdeutschen Regionen berichtet, in denen Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, bis zu neun Monate auf eine Entscheidung über die Kostenübernahme warten mussten. Besonders negativ fielen dabei Sozialämter in Berlin auf.

Andreas Kern, Erster Vorsitzender des bad e.V., fordert angesichts dieser strukturellen Defizite kurzfristiges politisches Handeln: Sozialämter müssten verpflichtet werden, Leistungen vorläufig zu gewähren, wenn eine zeitnahe Bearbeitung nicht möglich ist. Die rückwirkende Prüfung könne dann im Nachgang erfolgen. Pflegeeinrichtungen dürften nicht länger gezwungen werden, über Monate hinweg in Vorleistung zu gehen, ohne sicher zu sein, ob und wann sie für ihre Leistungen bezahlt werden. Kern warnt vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden für Einrichtungen, wenn sie Pflegebedürftige wegen fehlender Kostenzusagen ablehnen müssten.

Neben Sofortmaßnahmen fordert der bad e.V. strukturelle Reformen: Die Arbeitsprozesse in Sozialämtern müssten digitalisiert, Personal aufgestockt und Verfahrensabläufe durch den Einsatz von KI zur Vorprüfung von Anträgen beschleunigt werden. Kern nennt die aktuellen Arbeitsmethoden „überholt“ und spricht sich für einen technologischen Modernisierungsschub in der Verwaltung aus.

Darüber hinaus sieht der Verband auch im Bereich der Pflegeversicherung Reformbedarf. Um die Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen zu verringern, müssten Pflegesachleistungen, stationäre Versicherungsleistungen und Zuschüsse zum Eigenanteil regelmäßig an reale Kostensteigerungen angepasst werden. Insbesondere die durch die Tariftreuepflicht steigenden Kosten dürften nicht länger auf Pflegebedürftige abgewälzt werden.

Langfristig plädiert der Verband für die Einführung einer Pflege-Vollversicherung. Diese solle pflegebedingte Eigenanteile abschaffen und pflegerische Leistungen vollständig und bedarfsgerecht abdecken – unabhängig von der finanziellen Situation der Betroffenen. Nur so könne eine stabile und qualitativ hochwertige Versorgung künftig gesichert werden.