News

Neues Förderprogramm für Kurzzeitpflege in Bayern

Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin kündigte den
Start eines neuen Förderprogramms zum Ausbau von
Kurzzeitpflegeplätzen ab den 1. September an.

- Foto: epd-bild/Rainer Oettel

Melanie Huml will ab dem 1. September verstärkt
pflegende Angehörige unterstützen. Sie betonte am 29.
August: "Damit wird es mehr Möglichkeiten geben, eine
vorübergehende Auszeit von der Pflege von Angehörigen
zu nehmen. Mehr Kurzzeitpflegeplätze tragen auch dazu
bei, dass Pflegebedürftige möglichst lange in der
gewohnten häuslichen Umgebung bleiben können." Die
Ministerin fügte hinzu: "Ein
Fünf-Millionen-Euro-Programm als Teil des
Pflege-Pakets, das vom Kabinett im
April beschlossen wurde, sieht eine finanzielle
Unterstützung für insgesamt mindestens 500 neue Plätze
für die Kurzzeitpflege in Bayern vor. Ab dem 1.
September werden wir Betreiber von Pflegeeinrichtungen
finanziell dazu ermuntern, bestehende
Langzeitpflegeplätze wirtschaftlich tragfähig als feste
Kurzzeitpflegeplätze anzubieten oder neue Plätze für
die Kurzzeitpflege zu schaffen. Für dieses Jahr stehen
dafür Fördermittel in Höhe von einer Million Euro zur
Verfügung."

Problematisch sei die schwankende Belegungsnachfrage nach
Kurzzeitpflegeplätzen
und damit verbunden eine
deutlich erschwerte Kostenkalkulation. Konkret werde
deswegen Betreibern für Zeiten von Leerständen ein
Fehlbetragsausgleich in Höhe von bis zu 100 Euro je
Platz für jeden nicht belegten Tag gewährt. "Dabei gibt
es eine jährliche Höchstgrenze von 100 Tagen",
schränkte sie ein und unterstrich:. "Rechnerisch können
2018 mindestens 100 Kurzzeitpflegeplätze zusätzlich
geschaffen werden."
"Das Pflege-Paket sieht ab dem Jahr 2019 zudem eine
staatliche Investitionskostenförderung von
Pflegeplätzen in Höhe von bis zu 60.000 Euro je Platz
vor. Hierunter fällt auch die investive Förderung von
neu geschaffenen Kurzzeitpflegeplätzen."

Die Ministerin fügte hinzu: "Ich möchte aber auch
langfristige Verbesserungen erreichen, damit Betreiber
von Kurzzeitpflegeplätzen wirtschaftlich auskömmlich am
Markt agieren können und Plätze in genügender Anzahl
vorhalten. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene dafür
ein, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für die
Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen durch neue
leistungsrechtliche Instrumente der Pflegeversicherung
verbessert werden."

Huml betonte: "Wir haben aber ein Analyse-Gutachten in
Auftrag gegeben, um Bedarf und Bestand an
Kurzzeitpflegeplätzen auf Ebene der Landkreise und
kreisfreien Städte untersuchen zu lassen. Ermittelt
werden sollen in diesem Zuge auch mögliche Hemmnisse
für die Bereithaltung solcher Plätze."

Das Gutachten soll aufzeigen, welche Bedarfe im Bereich
der Kurzzeitpflege in Bayern bestehen und welche
Handlungsoptionen für den Freistaat Bayern gesehen
werden, die Angebotssituation in der Kurzzeitpflege zu
verbessern. Das mit der Analyse und der Erstellung des
Gutachtens beauftragte Institut soll bis Ende März 2019
ein umfassendes Bild über die Kurzzeitpflegesituation
in Bayern geben, das Grundlage für weitere Überlegungen
sein wird, heißt es vom Ministerium in Bayern.