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Niedersachsen koppelt Förderung an Tarifentlohnung
Das Land Niedersachsen plant eine Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes. Ein Kernelement der Gesetzesänderung sei die Koppelung der Förderung der Investitionskosten des Landes an eine tarifgerechte Entlohnung der Pflegekräfte, sagte die Niedersächsische Sozialministerin Daniela Behrens (SPD) im Niedersächsischen Landtag am 16. Dezember.

“Es wird eine Beschwerdestelle Pflege geschaffen, die im Büro der Landespatientenschutzbeauftragen angesiedelt wird. An diese können sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. Missstände können so früher aufgedeckt und Fehlentwicklungen kann entgegengewirkt werden”, erläuterte die Ministerin.
Zudem würden die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen (Landespflegebericht, örtliche Pflegeberichte und Pflegekonferenzen) “besser aufeinander abgestimmt und konsequent genutzt”. Ziel sind regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur sowie die örtliche Pflegeplanung. “Das wird auch für die Kommunen eine wichtige Planungshilfe für ein angepasstes Angebot vor Ort sein”, glaubt Behrens.
“Die aktuelle Einigung von Kassen und Pflegedienstanbietern ist ein gutes und wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit der Pflege in Niedersachsen. 99 Prozent der rund 1.500 ambulanten Pflegedienste sind dabei. Das neue Modell stellt sicher, dass den Pflegediensten die tatsächlich gezahlten Gehälter der Beschäftigten von den Kranken- und Pflegekassen vergütet werden. Das bedeutet, wer höhere Löhne zahlt, kann sich auf die Erstattung in der Leistungsabrechnung verlassen.
Das kommt den Pflegediensten, den Beschäftigen in der Pflege aber natürlich auch den Menschen, die in der Pflege versorgt werden, zugute.”
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